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Alkohol in Lebensmitteln: nur selten deutlich gekennzeichnet

Stand:
Alkohol versteckt sich häufiger in Lebensmitteln als viele Verbraucher:innen vermuten. Der Grund: Nur selten ist Alkohol als Zutat deutlich gekennzeichnet. Wir haben Produktbeispiele zusammengetragen, in denen sich Alkohol versteckt.
Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Wer vermutet hier Alkohol? Nur bei einem dieser Produkte ist deutlich auf der Vorderseite ein Hinweis zum Alkoholzusatz vorhanden. Bei allen anderen versteckt sich die Angabe in der Zutatenliste auf der Rückseite.

Alkohol versteckt sich häufiger in Lebensmitteln als viele Verbraucher:innen vermuten. Der Grund: Nur selten ist Alkohol als Zutat deutlich gekennzeichnet. Wir haben Produktbeispiele zusammengetragen, in denen sich Alkohol versteckt.

  • Häufig führen Hersteller den Zusatz von Alkohol nur in der Zutatenliste auf. Diese steht aber in der Regel auf der Verpackungsrückseite und ist nur schwer lesbar.
  • Die Kennzeichnung von Alkohol ist rechtlich nicht für alle Lebensmittel vorgeschrieben. Doch insbesondere Schwangere, Eltern, abstinente Alkoholiker:innen und Muslime sind auf eine eindeutige und leicht verständliche Kennzeichnung angewiesen.
  • Vorsicht: Auch Produkte, die Kinder gern essen, können Alkohol enthalten.
  • Verbraucherfreundlicher wäre eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes — zum Beispiel mit einem Piktogramm.
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Bei Weinbrandbohnen oder einer Eierlikörtorte sagt schon der Name, dass diese Produkte Alkohol enthalten. Doch auch in Lebensmitteln wie Fertigsuppen, Crèmetörtchen oder Aufback-Croissants kann Alkohol verarbeitet sein. Statt eines gut sichtbaren Hinweises auf der Verpackungsvorderseite gibt aber meist nur die Zutatenliste Aufschluss. Obwohl die mangelnde Kennzeichnung von Alkoholgehalten seit langem bekannt ist und häufig kritisiert wurde, haben bisher weder Politik noch Hersteller bei der Kennzeichnung nachgebessert. Unsere Produktbeispiele zeigen, in welchen Lebensmitteln sich Alkohol verstecken kann.

Warum benutzen Hersteller Alkohol für ihre Lebensmittel?

Hersteller benutzen Alkohol beispielsweise als geschmacksgebende Komponente oder als Lösungsmittel für Aromen, weil sich manche Aromen erst mit Hilfe von Alkohol entfalten. Bei Süß- und Backwaren wirkt Alkohol als Konservierungsmittel.  

Für wen ist versteckter Alkohol in Lebensmitteln problematisch?

Zum Schutz des ungeborenen Kindes sollten Schwangere keinen Alkohol zu sich nehmen, auch nicht in kleinen Mengen.

Nehmen Kinder kleine Mengen Alkohol über Lebensmitteln auf, so gewöhnen sie sich frühzeitig an den Geschmack. Die Hemmschwelle, Alkohol oder Alkopops zu probieren, kann durch den regelmäßigen Verzehr alkoholhaltiger Lebensmittel sinken.

Bei abstinenten Alkoholiker:innen können bereits kleinste Mengen Alkohol oder nur der Geruch zu einem Rückfall führen.

Manche Verbraucher:innen verzichten zudem aus religiösen Gründen auf Alkohol.

Wie erkenne ich, ob ein Lebensmittel Alkohol enthält?

Verpackte Lebensmittel

Nur wenn Alkohol als Zutat verarbeitet worden ist, muss der Hersteller diesen in der Zutatenliste aufführen. Dort kann er aber unter verschiedenen Begriffen angegeben sein – wie zum Beispiel Trinkalkohol, Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol. Weitere alkoholhaltige Zutaten sind beispielsweise Weinbrände oder Spirituosen wie Arrak, Cognac, Maraschino, Marc de Champagne, Cointreau, Sherry oder Calvados.

Aber: Wird Alkohol nur als Trägerstoff (beispielsweise für Aromen) eingesetzt, ist eine Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis nicht verpflichtend. Denn der Alkohol dient dann nur als Hilfsstoff und übernimmt im Endprodukt keine Funktion. So können verarbeitete Lebensmittel Alkohol enthalten, ohne dass es erkennbar ist. Einige Hersteller kennzeichnen auch dann freiwillig.

Unverpackte Lebensmittel

Bei unverpackten Lebensmitteln gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Beinhalten zum Beispiel lose verkaufte Pralinen Alkohol, muss das nicht gekennzeichnet werden. Für Gerichte im Restaurant oder Kuchen im Café gilt das ebenso.

Auf kleinen Packungen, deren größte Oberfläche weniger als 10 cm2 beträgt, müssen Hersteller ebenfalls kein Zutatenverzeichnis aufdrucken. So lässt sich beispielsweise bei kleinen dekorativen Schokoherzen nicht erkennen, was in ihnen steckt. 

Verbrauchertipp: Wer auf Alkohol verzichten möchte oder Kinder versorgt, sollte sich die Zutatenliste immer genau ansehen beziehungsweise bei unverpackten Lebensmitteln und im Restaurant nachfragen.

Was gilt für die Kennzeichnung des Alkoholgehaltes bei Getränken?

Bei Getränken besteht erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten eine Kennzeichnungspflicht.

Viele „alkoholfreie“ Getränke haben einen Restalkoholgehalt, der bis zu einer Grenze von 0,5 Volumenprozent nicht gekennzeichnet werden muss. Sie als „alkoholfrei“ zu kennzeichnen ist rechtlich erlaubt. Auf einigen Bieren kennzeichnen die Hersteller aber freiwillig mit dem Hinweis „weniger als 0,5 Vol.alc.“.

Kinder und Jugendliche trinken gerne Malzbier. Doch Vorsicht: Malzbier enthält meist geringe Mengen Alkohol. Eine entsprechende Kennzeichnung fehlt häufig. Im Sinne der Suchtprävention sollten Kinder und Jugendliche deshalb darauf verzichten.

Verbrauchertipp: Wer sicher gehen will, kauft Bier mit der Angabe „0,0 Prozent Alkohol“.

Produktbeispiele: In welchen Produkten versteckt sich Alkohol?

Bei einigen Lebensmitteln wie einer Schwarzwälder Kirschtorte liegt der Zusatz von Alkohol nahe. Denn hier ist er typisch für die Rezeptur.

Dass Fertigkuchen, Desserts, Kuchenrollen oder -riegeln mit Füllung, Süßigkeiten, Milchbrötchen, Backrohlinge oder Eis Alkohol enthalten können, erwarten die wenigsten von uns. Aber nicht selten ist auch bei solchen Lebensmitteln Alkohol zugesetzt. Es ist Vorsicht geboten, denn gerade Kinder essen diese Produkte sehr gern.

Zudem können Fertigsuppen, Saucen, Salatdressings oder Fertiggerichte wie Hühnerfrikassee Alkohol enthalten.

Wir stellen Ihnen deshalb typische Produkte vor, in denen Alkohol verarbeitet ist.


7DAYS Croissants:

Dieses Produkt fällt gleich in zweifacher Hinsicht negativ auf. So gibt es keinen Hinweis zum enthaltenen Alkohol auf der Schauseite, sondern nur auf der Rückseite der Umverpackung in der Zutatenliste. Auf den Verpackungen der einzelnen Croissants ist zwar eine Zutatenliste abgebildet, diese versteckt sich jedoch hinter einer breiten Pfalz. Der Ethylalkohol ist kaum noch erkennbar.

Besonders kritisch ist, dass Eltern gerade solche einzeln verpackten Backwaren mit Kakaocremefüllung ihren Kindern gern für Kita oder Schule mitgeben.

Croissants Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

GUT & GÜNSTIG Milchbrötchen:

Nicht selten liegen Milchbrötchen in der Brotbox für Kita oder Schule. Doch auch sie enthalten Alkohol – wie die Zutatenliste, nicht aber die Schauseite des Produktes verrät.

Milchbrötchen Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Knack & Back Croissants:

Auch andere Produkte dieses Herstellers enthalten Alkohol.

Aufback-Brötchen Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Reber Mozart-Kugeln:

Hier rechnet man nicht mit einem Alkoholzusatz. Aber auch andere Süßigkeiten mit Marzipan enthalten Alkohol, der – wie hier – nur in der Zutatenliste auf der Rückseite deklariert ist.

Mozartkugeln Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Milka Tender Milch:

Hier versteckt sich Alkohol zur Verbesserung der Haltbarkeit im Kuchenriegel. Zu erkennen ist er nur in der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung. Die Liste ist dort gleich in mehreren Sprachen eng und kontrastlos gedruckt. Das erschwert zusätzlich die Sichtbarkeit des Alkoholzusatzes.

Der Kuchenriegel Typ „Milch“ eignet sich also nicht als Snack für Kinder.

Biskuit-Roulade Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Nestle Yes Caramel Kuchenriegel:

Solche kleinen abgepackten Kuchenriegel geben Eltern oft auch ihren Kindern mit, weil der Alkohol nicht klar gekennzeichnet ist.

Kuchenriegel Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Weitere Beispiel für Kuchen, die Alkohol enthalten:

Marzipan-Rührkuchen Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Bahlsen Comtess - Rührkuchen Typ Marzipan
Zupfkuchen Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Dr. Oetker – Russischer Zupfkuchen
Quarkkuchen Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Edeka – Kaffee Kuchen Quark

Beispiele für Fertigsuppen, in denen Alkohol als Zutat steckt:

Gulasch-Suppe Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Unox - Gulaschsuppe
Zwiebelsuppe Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
Sonnen Bassermann GmbH - Zwiebelsuppe

Heinz French Style Cocktail Sauce:

Auf der Vorderseite der Flasche ist kein Hinweis auf den zugesetzten Alkohol zu finden. Die Bezeichnung auf der Rückseite verrät in sehr kleiner Schrift: „Cremige Sauce mit Sherry“. Aus der Zutatenliste geht schließlich hervor, dass 3,8 Prozent Sherry enthalten ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten ist immerhin ein prozentualer Anteil des zugesetzten Sherrys im Produkt angegeben. Der Gesamtalkoholgehalt im Produkt bleibt aber unklar.

Cocktail-Sauce Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg

Edeka — Tiramisu:

Verbraucherfreundlich: Auf der Schauseite der Verpackung weist der Hersteller auf den enthaltenen Alkohol hin.

Tiramisu Produktauswahl zu Alkohol in Lebensmitteln Kuchen Desserts Fertigsuppen Saucen (c) Verbraucherzentrale Brandenburg
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