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Internet-Betrug auf dem Vormarsch

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Investments und Love Scamming

In den letzten Wochen häufen sich bei der Verbraucherzentrale Beschwerden über verschiedene Betrugsmaschen im Internet. Der Schaden der Betroffenen liegt dabei teilweise im fünfstelligen Bereich. Zwei Maschen stechen aktuell besonders hervor: betrügerische Anlagegruppen in sozialen Netzwerken und Love Scamming. In beiden Fällen nutzen die Täter:innen gezielt Vertrauen als Einfallstor, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, wie diese Betrugsmodelle funktionieren und wie man sich wirksam davor schützen kann.

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Fake-Anlagegruppen in sozialen Netzwerken
Verbraucher:innen berichten vermehrt von vermeintlich seriösen Investmentangeboten, die sie über Werbung oder Gruppen in sozialen Netzwerken erreichen. Die Betrüger:innen geben sich als Finanzexpert:innen aus, berufen sich auf bekannte Persönlichkeiten oder nutzen gestohlene Identitäten. Häufig geht es um Investitionen in Kryptowährungen, Devisen oder Aktien. „Anfangs erhalten Betroffene für ihre Investitionen kleinere Gewinne, deren Auszahlung problemlos funktioniert. Das schafft Vertrauen“, erklärt Joshua Jahn, Pressesprecher der VZB, den Trick. In der Folge täuschen die Kriminellen eine weitere positive Kursentwicklung vor und drängen zu weiteren nun hohen Investitionen. In einem aktuellen Fall investierte ein Brandenburger über 33.000 Euro. Als er sich dann seinen angeblichen Gewinn auszahlen lassen wollte, brach der Kontakt jedoch abrupt ab.

Love Scamming
Eine weitere perfide Betrugsmasche ist das Love Scamming. Dabei erstellen Täter:innen gefälschte Profile auf Dating-Portalen oder in sozialen Netzwerken, um gezielt alleinstehende Menschen anzusprechen. Sie überhäufen ihre Opfer mit Komplimenten und zeigen großes Interesse am Leben der Betroffenen, um emotionale Nähe aufzubauen und Vertrauen zu gewinnen. So auch im Fall eines jungen Brandenburgers, der sich an die VZB wandte. Er hatte online eine Frau kennengelernt, die ihn nach einiger Zeit bat, ihr Gutscheinkarten zu kaufen. „Eine der vielen Begründungen war, dass ihr Kind bei einem Treffen einen Film streamen wolle“, berichtet Jahn. Ein persönliches Treffen fand jedoch nie statt. Der junge Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits über 2.600 Euro verloren.

VZB rät: Nicht vorschnell investieren oder überweisen
Ob Love Scamming oder Investmentfalle – Betrüger:innen nutzen gezielt menschliche Bedürfnisse aus: den Wunsch nach finanzieller Sicherheit oder die Sehnsucht nach Liebe. Darauf bauen die Täter:innen ihre Maschen auf. Sie nutzen gezielt das Vertrauen und die Gutgläubigkeit ihrer Opfer aus – sei es durch emotionale Nähe oder den Reiz lukrativer Anlageversprechen. Gerne wird auch beides kombiniert. Verbraucher:innen sollten daher niemals investieren oder Geld überweisen, ohne die Seriosität des Anbieters oder der überraschend über das Netz liebgewonnenen Person sorgfältig geprüft zu haben. „Insbesondere bei Investitionen, die über soziale Medien beworben werden und der Kontakt vorrangig über Chatgruppen abgewickelt wird, raten wir zu generellem Misstrauen“, sagt Jahn. Betroffene sollten Angebote im Vorfeld von der Verbraucherzentrale prüfen lassen oder Angehörige um eine Einschätzung bitten. Ist das Geld bereits überwiesen, ist es fast immer verloren. Bei Betrugsverdacht ist es ratsam, die Polizei einzuschalten.

Individuelle Beratung
Vor allem wenn es um viel Geld geht, sollten Interessierte die Angebote unabhängig prüfen lassen. Dazu können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

-    Vor-Ort- oder telefonische Beratung, 
-    Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) 
-    oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.