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Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen
Informieren Sie sich hier über die Klagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße wegen falsch berechneter Zinsen in Prämiensparverträgen.
Das Wichtigste in Kürze

Die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße haben aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg über Jahre hinweg zu wenig Zinsen an ihre Kund:innen gezahlt. Deshalb klagen wir nun gegen diese Sparkassen, wir wollen Ihnen — den Kundinnen und Kunden — zu Ihrem Recht verhelfen.

Am 9. November 2021 haben wir eine Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Sparkasse Barnim eingereicht. Am 15. Juli 2022 folgte die Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße. Das Gericht soll jeweils bestimmen, wie die Zinsen berechnet werden, die den Sparer:innen zustehen. 

In der Klage gegen die Sparkasse Barnim wurde am 14. Dezember 2022 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erstmals verhandelt, die erste Verhandlung gegen die Sparkasse Spree-Neiße fand am 25. Oktober 2023 statt. Die Verfahren sind noch nicht beendet. Die mündliche Verhandlung wird in einem gemeinsamen Termin am 20. März 2024 für beide Sparkassen mit der Anhörung des Sachverständigen fortgesetzt.

Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse Barnim können Sie hier nachlesen. Informationen des Gerichts zur Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße finden Sie hier. Eine Eintragung in das Klageregister ist in beiden Verfahren jetzt nicht mehr möglich. Benötigen Sie Rat zu Ihrem Vertrag, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.

Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage wegen zu wenig gezahlter Zinsen beim Prämiensparen, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Auf dem Laufenden bleiben: Wollen Sie über alle wichtigen Schritte der Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße aktuell informiert werden?  Dann melden Sie sich hier kostenlos zum Newsletter an. 

 

Termine

20. März 2024
Anhörung des Sachverständigen / Sparkasse Barnim und Sparkasse Spree-Neiße
Ab 11:30 Uhr verhandeln die Parteien und hören den Sachverständigen an.

25. Oktober 2023
Mündliche Verhandlung / Sparkasse Spree-Neiße
Die Parteien verhandeln ab 11:00 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.

14. Dezember 2022
Mündliche Verhandlung / Sparkasse Barnim
Die Parteien verhandeln ab 11:30 Uhr vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht.

13. Dezember 2022
Registerschluss für Eintragungen / Sparkasse Barnim
Bis zu diesem Tag können sich Verbraucher:innen in das Register eintragen, um sich der Klage anzuschließen. 

12. Oktober 2022
Klageregister geöffnet / Sparkasse Spree-Neiße
Ab sofort können sich Verbraucher:innen in das Register eintragen, um sich der Klage anzuschließen.

15. Juli 2022
Keine Einsicht: Verbraucherzentrale klagt auch gegen die Sparkasse Spree-Neiße
Zweite Musterfeststellungsklage in Brandenburg eingereicht.

9. November 2021
Wir klagen vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht!
Die VZB reicht die erste Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim ein.

Wissenswertes für betroffene Sparer:innen

Kann ich mich den Musterklagen gegen die Sparkassen Barnim oder Spree-Neiße noch anschließen?

Nein, die Verhandlungen sind gestartet, so dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist.

Wer konnte sich an den Musterfeststellungsklagen beteiligen?

An den Musterfeststellungsklagen konnten sich Verbraucher:innen beteiligen, die einen Sparvertrag namens „Prämiensparen flexibel“ mit der Sparkasse Barnim oder der Sparkasse Spree-Neiße abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag musste eine Prämienstaffel von 15 Jahren ausweisen und eine der folgenden Klauseln enthalten:

  • "Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. mit [...] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres [...]"
    oder
  • "Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit [...] % p.a. verzinst."

Konnte man sich der Klage auch dann anschließen, wenn die Zinsklausel zwischenzeitlich geändert wurde?

Ist es während der Vertragslaufzeit zu Änderungen am Vertrag gekommen, zum Beispiel durch eine Umschreibung, konnten Betroffene ihre Ansprüche aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg zumindest bis zu diesem Zeitpunkt durch die Teilnahme an der MFK geltend machen. 

Konnte man sich beteiligen, auch wenn man mit der Sparkasse einen Vergleich über die Zinsen geschlossen hatte?

Nein. Wer sich mit seiner Sparkasse bereits über eine Nachzahlung wegen der falschen Zinsanpassung geeinigt hatte, konnte nicht mehr an der MFK teilnehmen.

Konnten sich Betroffene mit noch nicht gekündigten Verträgen an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Ja, für eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage war es unerheblich, ob der Sparvertrag noch lief oder bereits beendet war.

Was kostet die Teilnahme an einer Musterklage?

Die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage ist für betroffene Verbraucher:innen kostenlos.

Wenn Sie eine Beratung oder weitere Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen, entstehen Kosten, auf die wir Sie bei der Buchung gesondert hinweisen.

Mein Vertrag wurde von der Sparkasse gekündigt. Kann ich als Teilnehmer:in der Musterfeststellungsklage mein Sparkonto auflösen?

Hat die Sparkasse Ihren Prämiensparvertrag gekündigt, können Sie Ihr Konto auflösen und sich das Guthaben überweisen lassen. Achtung: Die Sparkassen benutzen beim Auflösungsvorgang ein spezielles Auflösungs-Formular. Sie werden aufgefordert, dieses zu unterschreiben. Lesen Sie sich das Formular genau durch. Verzichten Sie nicht auf Ansprüche.

Wir empfehlen, zeitnah zur Kontoauflösung nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung) Folgendes schriftlich gegenüber dem Sparkassenvorstand zu erklären: „Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Auflösung des Sparbuches Nr._________stehen Ansprüche wegen fehlerhafter Zinsanpassung noch im Streit. Ich/Wir sind Teilnehmer der Musterklage der Verbraucherzentrale. Mit Auflösung dieses Sparbuches verzichten wir nicht auf unsere Ansprüche, sondern verfolgen diese weiter. Mit freundlichen Grüßen (Ihre Unterschriften) Sollten Sie bei der Auflösung des Kontos Probleme haben, geben Sie der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Hinweis.

Sparkasse Barnim

Kann man sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim noch anschließen?

Das Klageregister ist geschlossen. Eine Teilnahme an der Klage ist jetzt nicht mehr möglich. 

Bis wann konnte man sich anmelden?

Interessierte konnten sich bis 13. Dezember 2022 in das Klageregister eintragen, um an der Klage gegen die Sparkasse Barnim teilzunehmen. Der erste Gerichtstermin fand am 14. Dezember 2022 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht statt.

Kann man sich wieder abmelden?

Nein, eine Abmeldung ist seit 15. Dezember 2022 nicht mehr möglich. 

Sparkasse Spree-Neiße

Kann man sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße noch anschließen?

Das Klageregister ist geschlossen. Eine Teilnahme an der Klage ist jetzt nicht mehr möglich. 

Bis wann konnte man sich anmelden?

Interessierte konnten sich bis zum 24. Oktober 2023 in das Klageregister eintragen, um an der Klage gegen die Sparkasse Spree-Neiße teilzunehmen.  Der erste Verhandlungstermin fand am 25. Oktober 2023 statt. 

Kann man sich wieder abmelden?

Nein. Eine Abmeldung ist nicht mehr möglich. 

Sparkasse Märkisch-Oderland

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse Märkisch-Oderland abgeschlossen. Was kann ich tun?

Auch gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland läuft eine Musterfeststellungsklage, geführt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. Alle Neuigkeiten rund um diese Klage können Sie hier nachlesen. Die erste Verhandlung vor Gericht fand am 18. Januar 2023 statt.

Musterfeststellungsklage: Vorteile und Nachteile

Was soll das Gericht feststellen?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen erhoben, damit das Gericht zugunsten der Prämiensparer:innen insbesondere feststellt:

  1. nach welchen Vorgaben die Sparkassen die Zinsen tatsächlich berechnen müssen.
  2. dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg gewinnt?

Alle Verbraucher:innen, die sich für eine der Musterfeststellungsklagen angemeldet haben, können der verklagten Sparkasse das Urteil vorlegen. Diese sollte daraufhin die Zinsen nach den Vorgaben des Gerichts berechnen und den Betroffenen den Differenzbetrag gutschreiben beziehungsweise auszahlen.

Welche Vorteile hat die Beteiligung an einer dieser Klagen?

Die Klagebeteiligung ist für Verbraucher:innen kostenlos. Sie tragen daher keinerlei Risiko für Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Musterfeststellungsklage soll auch verhindern, dass Ansprüche gegen die Sparkasse verjähren. Verbraucher:innen müssen also keine weitergehenden verjährungshemmenden Maßnahmen (zum Beispiel eigene Klage, Mahnbescheid) ergreifen, wenn sie sich bezüglich ihres jeweiligen Vertrages an einer Musterfeststellungsklage beteiligt haben.

Das Urteil der Musterfeststellungsklage bindet alle deutschen Gerichte. Falls es zu einem anschließenden Gerichtsverfahren kommt, in denen über die Zinsnachzahlungen im Einzelfall entschieden wird, können sich alle im Klageregister eingetragenen Verbraucher:innen auf das Urteil berufen.

Infografik zum Ablauf einer Musterfeststellungklage
Quelle:
https://www.musterfeststellungsklagen.de/hintergrund

 

Hat diese Klage im Vergleich mit anderen Optionen auch Nachteile?

Wie bei allen anderen Klagen besteht auch bei der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, dass sie nicht im Sinne der Betroffenen entschieden wird. Das Urteil ist auch im Fall einer Niederlage für alle verbindlich, die sich mit ihrem Eintrag in das Klageregister an der Klage beteiligt haben.

Darüber hinaus führt ein positives Urteil für die Betroffenen nicht direkt zu einem gerichtlich festgestellten Zahlungsanspruch. Das kann bedeuten, dass Betroffene trotz Beteiligung an der Musterfeststellungsklage im Anschluss ein eigenes Verfahren führen müssen. Wir gehen aber davon aus, dass ein antragsgemäß verurteiltes Unternehmen die Forderungen der Verbraucher:innen ohne zweite Klage begleichen wird, um weitere Klagen zu vermeiden und sein öffentliches Ansehen zu wahren.

Kann ich selbst klagen und mich gleichzeitig an einer Musterfeststellungsklage beteiligen?

Sobald und solange Sie im Klageregister angemeldet sind, können Sie wegen derselben Sache keine eigene Klage erheben. Das gilt, solange die Musterfeststellungsklage läuft.

Haben Sie vor der Bekanntmachung im Klageregister bereits eine eigene Klage erhoben und melden Sie sich nun zum Klageregister an, wird Ihre eigene Klage ausgesetzt und kann erst nach Beendigung der Musterfeststellungsklage fortgesetzt werden. Sie sind dann auch mit Ihrer eigenen Klage an das Ergebnis der Musterfeststellungsklage gebunden.

Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg verliert?

Wir sind zuversichtlich, dass wir das Brandenburgische Oberlandesgericht mit unseren Argumenten überzeugen können und es zugunsten der Verbraucher:innen entscheidet. Ein negatives Urteil können wir aber auch nicht ausschließen. Wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg die Klage verliert, sind Verbraucher:innen an dieses Ergebnis gebunden, wenn sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben.

Weiterer Informationsbedarf / Andere Klauseln und Sparkassen

Ich habe einen Prämiensparvertrag mit der Sparkasse Barnim bzw. Spree-Neiße geschlossen. Dieser enthält jedoch eine andere Zinsklausel. Was kann ich tun?

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ich habe einen Prämiensparvertrag bei einer anderen Sparkasse, die Problematik scheint mir aber dieselbe zu sein. Was kann ich tun?

Es gibt wegen fehlerhafter Zinsberechnungen mehrere Musterfeststellungsklagen gegen unterschiedliche Sparkassen. Sie können sich jeweils nur der Klage anschließen, die gegen Ihre Sparkasse erhoben wurde. Eine Liste der laufenden Musterfeststellungsklagen finden Sie hier.

Meine Frage wird auf dieser Seite nicht beantwortet. Was kann ich tun?

Wenn Sie Sparer:in bei einer Brandenburger Sparkasse sind, berät Sie die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Sind Sie Kund:in einer anderen Sparkasse, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale aus Ihrem Bundesland, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Informationen zu den örtlichen Beratungsangeboten finden Sie hier.


HINTERGRUND

Verbraucher:innen hatten ab den 1990er-Jahren Prämiensparverträge abgeschlossen. Die Sparer:innen erhielten aus diesen Verträgen – neben einer attraktiven jährlichen Prämie – Zinsen auf die aktuelle Spareinlage. Im Streit steht nun die Berechnung der Zinsen. Die Sparkasse darf zwar in Verträgen vereinbaren, Zinsen während der Vertragslaufzeit zu ändern. Dafür muss sie klarstellen, nach welchen Kriterien diese Zinsanpassung erfolgen wird. Dies haben einige Sparkassen jedoch nicht getan. Sie errechneten die Zinsen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg in der Folge falsch und zu Ungunsten der Verbraucher:innen.

Viele Betroffene  ließen von der Verbraucherzentrale Brandenburg ihre Zinsansprüche nachrechnen. Das Ergebnis: Die von der Sparkasse zugesprochenen Zinsen lagen regelmäßig unter den Beträgen, die die Verbraucherzentrale errechnet hatte. Leider waren die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße nicht bereit, Nachzahlungen in angemessener Höhe an ihre Kund:innen zu leisten. Um den Sparer:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg Musterfeststellungsklagen gegen beide Geldinstitute eingereicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Zinsen die Sparkasse Ihnen persönlich zu wenig gezahlt hat, können Sie eine Zinsnachberechnung bei der Verbraucherzentrale in Auftrag geben.
Alles Weitere dazu finden Sie auf: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/geld-versicherungen/pruefung-der-zinsanpassung-37018. Bitte beachten Sie, dass die Zinsnachberechnung kostenpflichtig ist. Die Zinsnachberechnung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Musterklage.

Allgemeine Informationen zur Teilnahme an Musterfeststellungsklagen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen unter Fragen und Antworten zu Musterfeststellungsklagen (allgemein).

Ihr Kontakt zu uns:

  • Telefon: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr).
  • E-Mail: musterklage@vzb.de
  • FAX: 0331-298 71 77
  • Post: 

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam