Darf der Kundendienst über eine teure 0180-Telefonnummer laufen?
Nein, ein telefonischer Kundendienst muss über eine Nummer zum normalen Festnetz- oder Mobilfunktarif erreichbar sein.
Für Sie als Käufer:in heißt das: Wollen Sie zum Beispiel eine online gekaufte Ware doch nicht behalten oder ist ein Mangel aufgetreten, darf der Händler Sie für die Abwicklung am Telefon nicht teuer bezahlen lassen.
Es ist übrigens Pflicht, einen Kundendienst anzubieten. Das müssen Händler aber nicht telefonisch tun, sondern können zum Beispiel auch einen Kontakt per E-Mail bieten. Gibt es aber einen telefonischen Kundendienst, ist eine teure Nummer weder im Online- noch im stationären Handel erlaubt.
Die Preise für 0180-Service-Dienste-Rufnummern sind festgelegt. Sie können sie bei der Bundesnetzagentur abrufen.
Welche Ausnahmen gibt es für Anrufe beim Kundendienst?
Anrufe beim Kundendienst stehen Ihnen bei allen Fragen zu, die Sie im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag haben – und das zum normalen Festnetz- oder Mobilfunktarif. Das betrifft etwa Online-Käufe, oder auch Gewährleistungsfälle, wenn die gelieferte Ware einen Mangel hat.
Teuer kann es dagegen werden, wenn es nicht um den Warenkauf an sich geht. Hilfe bei der Bedienung von Geräten zum Beispiel muss nicht zum normalen Telefontarif angeboten werden. Auch Hotlines für Neukund:innen, etwa, wenn sie über Produkte und Dienstleistungen informieren wollen, dürfen Unternehmen als kostenpflichtige Sonderrufnummern anbieten.
Es gelten einheitliche Tarife, unabhängig davon, ob der Anruf aus dem Festnetz oder von einem Handy aus erfolgt.
Was mache ich, wenn ich Probleme mit einer Retoure habe und den Kundenservice nicht erreiche?
Das können Sie in solch einem Fall tun:
- Protokollieren Sie Kontaktversuche und Rücksendung genau – suchen Sie sich dafür im besten Fall auch Zeugen.
- Lesen Sie die Widerrufsbelehrung genau durch: Anbieter sind verpflichtet eine Adresse dort anzugeben.
- Es gilt: Wer den Widerruf vereitelt, darf sich nicht auf die Frist berufen. Halten Sie daher die Beweise über Ihre rechtzeitigen Kontaktversuche bereit.
- Falls Sie eine Mahnung bekommen haben, reagieren Sie sofort darauf, indem Sie dem dort angegebenen Kontakt Ihren Fall schildern und auch die Beweise vorlegen.
- Fordern Sie auch eine Erklärung darüber an, dass die Mahnung gegenüber Auskunfteien zurückgezogen wurde
- Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale wenden.