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Offener Brief: Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse MOL

Stand:
Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über die Sparkasse Märkisch-Oderland (SPK MOL). Grund ist die Kündigung von langfristigen Prämiensparverträgen. Die VZB bittet daher die Mitglieder des Verwaltungsrates um Stellungnahme.

Viele Bürgerinnen und Bürger beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über die Sparkasse Märkisch-Oderland (SPK MOL). Grund ist die Kündigung von langfristigen Prämiensparverträgen. Die VZB bittet daher die Mitglieder des Verwaltungsrates um Stellungnahme.

 

Off

An die
VertreterInnen des Trägers sowie
an die sachkundigen EinwohnerInnen
im Verwaltungsrat der
Sparkasse Märkisch-Oderland

Offener Brief: Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse Märkisch-Oderland – Bitte um persönliche Stellungnahme bis 31.8.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor beschweren sich viele Bürgerinnen und Bürger bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über die Sparkasse Märkisch-Oderland (SPK MOL). Details können Sie der Medienberichterstattung der letzten Wochen entnehmen.

So erhalten Kunden der SPK MOL Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In der Korrespondenz, die der VZB vorliegt, beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase.

Aber die Sparer fühlen sich getäuscht, wenn langfristige Sparverträge – etwa für die Altersvorsorge – einfach gekündigt werden. Ein Werbeflyer, der der VZB ebenfalls vorliegt, zeigt zum Beispiel, dass die SPK MOL für ihren Prämiensparvertrag einst mit einer Sparleistung über 25 Jahre warb. Andere Verträge wurden wohl über 1.188 Monate (99 Jahre) oder sogar zeitlich unbegrenzt geschlossen.

Unserer Ansicht nach müssen auch Banken ihre Seite des Vertrages erfüllen – selbst wenn sie auf anderer Grundlage kalkuliert haben. Das ist Unternehmerrisiko. Und gerade von einer dem Gemeinwohl verpflichteten Anstalt öffentlichen Rechts, die ganz aktuell von einem guten Geschäftsjahr 2017 spricht, erwarten wir ein anderes Gebaren.

Wir raten Verbrauchern, zunächst der Kündigung zu widersprechen. Dazu können Betroffene einen Musterbrief der VZB nutzen. Darüber hinaus empfehlen wir, die Überweisungen nicht einzustellen und die vereinbarte Vertragslaufzeit zu prüfen. Falls die Sparkasse im Zuge der Kündigung alternative Sparangebote macht, gilt es, diese kritisch zu beurteilen.

Je nach Lage raten wir Verbrauchern, z.B. fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich erwägen wir in diesem Fall auch im bundesweiten Kontext die Möglichkeiten des Einsatzes der bald neu eingeführten Musterfeststellungsklage.

Eine persönliche Stellungnahme des hierzu am 5. Juli adressierten Verwaltungsratsvorsitzenden der SPK MOL liegt uns nach wie vor nicht vor. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden Sie uns als Mitglied des Verwaltungsrats benannt – nachdem eine entsprechende Anfrage bei der SPK MOL unbeantwortet blieb. Gerne würden wir jetzt von Ihnen wissen:

•    Welche Aufgabe bzw. Rolle nehmen Sie persönlich im Verwaltungsrat der SPK MOL wahr?
•    Wann und in welcher Form wurden die geplanten Kündigungen in den Sitzungen des Verwaltungsrats thematisiert?
•    Wurde eine Abstimmung durchgeführt, bzw. wie haben Sie persönlich sich dabei positioniert?
•    Inwiefern unterstützen Sie dieses Vorgehen insgesamt?
•    Uns wurde aktuell von rund 3.000 ausgesprochenen Kündigungen berichtet – wie viele sind es Ihrer Kenntnis nach?
•    Woran bei der SPK MOL liegt es, dass andere Sparkassen in Brandenburg – bei vergleichbarer Ausgangslage – keine dieser Vertragskonstellationen gekündigt haben und dieses auch nicht vorsehen?
•    Erwarten Sie für die Sparkasse Reputations- oder Vertrauensschäden durch die Kündigung von Sparverträgen?
•    Was gedenken Sie jetzt in Wahrnehmung Ihres Mandats als Verwaltungsrat bzw. -rätin der Sparkasse Märkisch-Oderland zu tun?

Für eine Rückantwort bis zum 31. August 2018 wären wir Ihnen sehr verbunden. Wir würden uns eine mediale Verwendung vorbehalten.

Ansonsten stehen wir für die Flankierung einer – gerne auch öffentlichkeitswirksamen – Rücknahme der Kündigungen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian A. Rumpke        
Geschäftsführer