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Abofalle statt Streaming-Spaß

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern / Nur 14 % der Brandenburger denken, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Internet-Kriminalität gerüstet sind

Das Konzept Video-on-Demand erfreut sich wachsender Beliebtheit. Den Trend nutzen jedoch auch Abzocker, um Verbraucher über vermeintliche Video-Streaming-Portale in die Falle zu locken. Die Masche: Auf Seiten wie guckflix.de, streamaso.de oder streamdas.de werben sie damit, dass Nutzer nach einer Registrierung fünf Tage kostenlos Videos streamen können. Tatsächlich funktionieren die Videos dann häufig nicht und die Verbraucher erhalten teure Rechnungen oder sogar Inkasso-Forderungen. Um Online-Abzocke im Land wirksam zu bekämpfen, fordert die Verbraucherzentrale zur Landtagswahl, Polizei und Staatsanwaltschaften mit den nötigen Ressourcen im Kampf gegen Cyber-Kriminalität gegen Verbraucher auszustatten.

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Bereits 2017 warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vor vermeintlichen Streaming-Anbietern. Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben mittlerweile sogar über 200 nahezu identische unseriöse Webseiten an die Behörden gemeldet. Doch immer noch steigt die Zahl der Verbraucher, die Opfer der Abzock-Masche geworden sind.

„In Brandenburg verzeichnen wir derzeit wieder vermehrt Anfragen zu unseriösen Streaming-Portalen“, berichtet Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der VZB. Die Betroffenen registrieren sich auf den jeweiligen Portalen für fünf Tage kostenloses Test-Streaming. Oft informieren die Webseiten jedoch nicht darüber, dass dieses anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabo übergeht. Nach der Registrierung erhalten die Verbraucher dann plötzlich hohe Rechnungen. Einige berichten sogar, die Webseiten zwar besucht, aber keinerlei Daten eingegeben oder die Registrierung abgebrochen zu haben. Zudem funktioniere das Streaming häufig nicht.

Wenn die Verbraucher nicht bezahlen, erhalten sie Inkassoforderungen, in welchen der Besuch eines Gerichtsvollziehers angekündigt wird. In den Schreiben steht, dass ein Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht erwirkt worden sei. Der VZB ist aber kein Fall bekannt, in dem die Abzocker wirklich einen Titel erwirkt haben.

„Verbraucher, die solch eine Forderung erhalten, sollten sich davon nicht unter Druck setzten lassen und auf keinen Fall vorschnell bezahlen, sondern erst einmal vorsorglich widersprechen, zum Beispiel mit unserem Musterbrief“, so die Verbraucherschützerin. „Wichtig ist, dass sie dabei nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen.“ Wer möchte, kann auch eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

„Kriminelle, die mit solchen Maschen den Cyber-Raum unsicher machen, müssen zum Schutz der Verbraucher auch strafrechtlich besser verfolgt werden können“, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. Daher fordert die Verbraucherzentrale zur Landtagswahl, Polizei und Staatsanwaltschaften mit den nötigen Ressourcen im Kampf gegen Cyber-Kriminalität gegen Verbraucher auszustatten. Rückendeckung erhalten die Verbraucherschützer von den Brandenburger Bürgern: Nach einer aktuellen Repräsentativbefragung im Auftrag der VZB schätzen nur 14 Prozent der Brandenburger die Polizei und die Staatsanwaltschaft als gut ausgestattet ein, um der Internetkriminalität wirksam zu begegnen.

Weitere Informationen und die Namen der bisher identifizierten unseriösen Streaming-Portalen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/dubiose-streamingportale-locken-in-abofalle-was-sie-wissen-muessen-21823

Wer rechtliche Fragen zum Streaming von Videos hat, kann sich mit seinem individuellen Anliegen an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

 

Wahlen – verbraucherpolitische Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbesserung der Ausstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft zur wirksamen Bekämpfung von Cyber-Crime im Land ist eine von zwölf verbraucherpolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg im Kontext der Landtagswahl 2019 in Brandenburg, nachzulesen im Internet unter:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wahl-2019/landespolitische-forderungen. Im Vorfeld der Wahl werden regelmäßig einzelne Forderungen vorgestellt. Unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wahl-2019 finden Interessierte den verbraucherpolitischen Forderungskatalog und das Wahl-Tagebuch der VZB.

Methodik
Die VZB hat durch die Insa Consulere GmbH 1.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger (Wohnbevölkerung ab 18 Jahren) befragen lassen. Die bevölkerungsrepräsentative Telefonbefragung wurde vom 7. bis zum 25. Januar 2019 durchgeführt.

Detaillierte Ergebnisse
Frage: Wie gut oder schlecht sind Ihrer Meinung nach die Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Brandenburg ausgestattet bzw. in der Lage, Internetkriminalität wirksam zu begegnen?

Gesamt 1.000
sehr gut 13 1,3%
eher gut 132 13,2%
eher schlecht 421 42,1%
sehr schlecht 171 17,1%
weiß nicht 252 25,2%
keine Angabe 10 1,0%

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Teaserbild Landespolitischer Forderungskatalog Wahlen 2019 VZB

Verbraucherpolitische Forderungen der VZB zur Wahl 2019

Der VZB-Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2019-24

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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