Lagert man tiefgefrorenes Geflügel länger als ein halbes Jahr, kann es zu einem Qualitätsverlust kommen: Das Produkt verliert an Geschmack und die Belastung durch Keime kann steigen, wenn es bei unzureichenden Temperaturen gelagert wird. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale in Brandenburger Supermärkten zeigt, dass Geflügel oft länger als sechs Monate eingefroren ist.
Eine Brandenburger Verbraucherin wandte sich an die Lebensmittelexperten der Verbraucherzentrale. Sie hatte für das Weihnachtsessen tiefgefrorene Gänsekeulen gekauft. Beim Einräumen der Einkäufe, schaute sie sich das Etikett genauer an: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) war zwar noch nicht erreicht, doch frisch war die Gans auch nicht mehr. Sie wurde bereits im Oktober 2016 eingefroren. Kein Einzelfall – wie eine stichprobenartige Untersuchung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Supermärkten der Region zeigt.
„Solange das MHD nicht überschritten ist, ist der Verkauf zwar zulässig“, so Silke Vollbrecht, Expertin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Trotzdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, tiefgefrorene Hähnchenprodukte bei der üblichen Tiefkühl-Temperatur von -18 °C nicht länger als zehn Monate aufzubewahren. Bei fettem Fleisch wie Gans reduziert sich die empfohlene Aufbewahrungszeit. Ist diese zu lang, besteht die Gefahr, dass durch zu hohe Lagertemperaturen die Keimbelastung ansteigt. Auch Geschmack und Qualität leiden bei zu langer Aufbewahrung. „Wir raten daher Verbrauchern, beim Einkauf des Weihnachtsbratens auf das Einfrierdatum zu achten. Eine Gans sollte nicht länger als sechs Monate eingefroren sein“, so Vollbrecht. „Zudem sollten Verbraucher überprüfen, ob die Verpackung beschädigt oder mit Eiskristallen überzogen ist. Dies deutet auf eine Unterbrechung der Kühlkette hin“, sagt sie.
Hat man doch einmal Geflügel, das länger als sechs Monate eingefroren war, im Gefrierschrank, sollte man beim Kochen besonders sorgfältig und sauber arbeiten. „Wir empfehlen, das Geflügel langsam im Kühlschrank aufzutauen und danach schnell zu verarbeiten. Die Flüssigkeit, die sich beim Auftauen bildet, sollte sofort entsorgt werden. Außerdem sollte man das Geflügel von anderen Lebensmitteln trennen, Geschirr, das mit ihm in Berührung gekommen ist, heiß abspülen und sich zwischendurch die Hände waschen“, so die Ernährungsexpertin.
Individuellen Rat zu Ernährungsfragen erhalten Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Weitere Informationen und Tipps zur Haltbarkeit und Lagerung von Lebensmitteln finden Interessierte unter: Tipps zur Haltbarkeit und Lagerung von Lebensmitteln | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.