Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 21. September um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Grenzen dicht: Was heißt das für Betreuungskräfte aus Polen?

Pressemitteilung vom
Was pflegebedürftige Verbraucher in der Corona-Zeit beachten müssen

Seit dem 27. März 2020 sind die Einreisebestimmungen für polnische Berufspendler infolge der Corona-Epidemie verschärft worden. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die in deutsche Privathaushalte entsandt werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Verbraucher nun wissen müssen.

Off

Die neuen Regeln zur Grenzschließung bedeuten, dass polnische Betreuungskräfte weiterhin nach Deutschland kommen können. Bei der Rückreise nach Polen müssen sie sich nun aber zwangsläufig in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. „Da Betreuungskräfte normalerweise über einen langen Zeitraum von etwa zwei Monaten in Deutschland sind, sollte diese Regelung zu Anfang der Corona-Zeit noch keine allzu großen Auswirkungen haben“, so Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Hat die Betreuungszeit gerade begonnen oder ist sie für die nächste Zeit geplant, müssen sich also weder die zu Pflegenden noch die Betreuungskräfte Sorgen machen. „Dauert die Ausnahmesituation länger, kann es allerdings passieren, dass den Entsendeunternehmen weniger Arbeitskräfte als sonst zur Verfügung stehen und es zu Betreuungsengpässen kommt“, ergänzt die Expertin.

Verbraucher haben gegenüber Entsendeunternehmen klare Rechte

In Zeiten, in denen Entsendeunternehmen der pflegebedürftigen Person keine Betreuungskraft zur Seite stellen können, müssen Verbraucher grundsätzlich kein Entgelt bezahlen. „Falls es zu Betreuungslücken kommt, sollte man mit dem polnischen Entsendeunternehmen die Dauer des Ausfalls klären. Wir raten, solche Absprachen grundsätzlich nicht nur telefonisch zu machen, sondern sich schriftlich oder per E-Mail bestätigen zu lassen“, rät Guzenda. Für diese Zeit müssen Betroffene eine Ersatzbetreuung organisieren, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst. Bei längerem Ausfall sind Verbraucher berechtigt, den Vertrag mit dem Entsendeunternehmen zu kündigen.

Die Verbraucherzentrale hilft

Fragen zu grenzüberschreitenden Verbraucherangelegenheiten beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum telefonisch und per E-Mail:

Telefonische Beratungstermine können unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden.

Die Verbraucherzentrale bietet im Rahmen des Projektes „Grauer Pflegemarkt“ zusätzlich eine Hotline für Fragen rund um Verträge zur häuslichen 24-Std.-Betreuung: 030 544 45 968 (Mo und Di 10-14 Uhr, Mi 14-18 Uhr).

Aktuelle Informationen rund um Ihre Verbraucherfragen zu Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

Wir beraten Sie grenzüberschreitend und zweisprachig. Hier finden Sie aktuelle Informationen, kostenlose Mustertexte und Materialien sowie den Kontakt zu uns.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.