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Hohe Fördersummen für das Energiesparen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert

Für Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse bekommen als bislang. Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings gar nicht mehr gefördert. Öl-Kessel sollen langfristig verboten werden.

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Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen

Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Der Austausch einer alten Ölheizung bringt nochmal 10 Prozent zusätzlich, also 45 Prozent für die Pelletheizung oder die Wärmepumpe. 

Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (zum Beispiel mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt für diese so genannte Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von 20.000 Euro beträgt der Zuschuss 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätzlichen 10-prozentigen Ölaustauschbonus. 

Gas-Brennwertkessel: Der Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel kann mit 20 Prozent Zuschuss gefördert werden, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung von Wärmedämmung

Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus.

Voraussetzungen der Förderung

Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Das ist empfehlenswert, denn: „Mit besseren Maßnahmen sparen Verbraucher mehr Energie ein. Langfristig sparen sie also auch Kosten ein und heizen klimafreundlicher“, so Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral zu Fördermitteln und energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden: 0800 - 809 802 400 und vz-energie.de.


Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 550 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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