Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur digitalen Vorsorge" am 05. Oktober um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mangelware: Festtagsbraten aus tiergerechter Haltung

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt weiterhin Defizite beim verfügbaren Angebot

Vor anderthalb Jahren führten acht Supermarkt- und Discounterketten freiwillig das "Haltungsform-Label" ein. Getan hat sich seitdem kaum etwas in den Kühlregalen. Mehr als 1.700 verpackte Fleischprodukte aus rund 30 Geschäften prüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck. Mit dem Ergebnis: Nicht nur die Auswahl ist beschränkt, auch eignet sich das "Haltungsform-Label" nicht als Tierwohllabel. Für mehr Tierwohl sind eine aussagekräftigere staatliche Tierwohlkennzeichnung und der ambitionierte Umbau der gesamten Nutztierhaltung notwendig.

Off

Auswahl bei Fleisch aus deutlich besserer Tierhaltung – Fehlanzeige

87 Prozent des überprüften Fleischangebotes stammt aus den Haltungsformen 1 und 2. „Diese Haltungsformen entsprechen nur dem gesetzlichen Mindeststandard oder liegen knapp darüber“, so Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Von Tierwohl kann hier keine Rede sein.“ Aus der Haltungsform 4 mit den besten Standards stammt rund 10 Prozent des Angebots. Haltungsform 3 war nur in wenigen Geschäften zu finden. Zudem variiert das Angebot je nach Fleischsorte sehr stark. „Das schränkt die Auswahl beim Einkauf erheblich ein“, so Reinke.

Kaum Entwicklung im Fleischangebot mit mehr Tierwohl

Kurz nachdem im April 2019 acht Handelsunternehmen begonnen hatten, ihre Fleischprodukte einheitlich mit dem Label „Haltungsform“ zu kennzeichnen, führten die Verbraucherzentralen einen ersten Marktcheck durch. Der aktuelle Marktcheck sollte zeigen, wie sich das Fleischangebot der einzelnen Stufen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat. Das Ergebnis: Das Angebot hat sich kaum verändert. Wie bereits 2019 stammt auch aktuell mehr als die Hälfte der Fleischprodukte aus Haltungsform 1, gut ein Drittel aus Haltungsform 2. Fleisch aus Haltungsform 3 macht mit drei Prozent einen verschwindend geringen Anteil aus. Haltungsform 4 ist mit gut 10 Prozent etwas häufiger vertreten. Dies ist vor allem Biofleisch.

Transparenz und Verfügbarkeit verbessern

„Damit Verbraucher:innen mehr Fleisch aus besserer Tierhaltung kaufen können, müssen Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch auch in den Haltungsformen 3 und 4 gut verfügbar sein“, so die Expertin. „Davon sind die Handelsketten derzeit jedoch weit entfernt.“ Darüber hinaus müssen Händler auch an Bedientheken und auf Wurstwaren konsequent die Haltungsform kenntlich machen und über die Kriterien des Labels informieren. Nur dann bieten sie ihren Kund:innen mehr Orientierung beim Fleischkauf.

„Die vierstufige Kennzeichnung des Handels ist kein Tierwohllabel und kann auch nicht flächendeckend für mehr Tierwohl in den Ställen sorgen. Denn mehr Platz und Einstreu im Stall sind noch kein Garant für besseres Tierwohl“, so Reinke. Für verlässliche Aussagen zum Tierwohl müssen verhaltens- und gesundheitsbezogene Parameter wie Lahmen, Bissverletzungen und Organbefunde in der Tierhaltung und am Schlachthof systematisch erhoben und ausgewertet werden. Die Verbraucherzentralen fordern daher die verpflichtende Einführung einer aussagekräftigen staatlichen Tierwohlkennzeichnung.

„Um das Leben aller Nutztiere zu verbessern und flächendeckend für mehr Tierwohl zu sorgen, ist zusätzlich der ambitionierte Umbau der gesamten Nutztierhaltung notwendig“, so die Expertin. Dazu braucht es ein klares Bekenntnis von Bundesregierung und Bundesländern, gesetzliche Mindeststandards für alle Haltungsformen und Tierarten sowie Zielwerte für messbare Tiergesundheits- und Tierwohlparameter einzuführen und schrittweise verbindlich anzuheben.

Mehr Informationen zum Marktcheck und zu den Ergebnissen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/haltungsform-fakten 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Mehrere Schweine stehen in einem geräumigen Stall auf Stroh.

Tierschutz und Tierwohl: Infos und Einkaufstipps

Die übliche intensive Haltung kann für Tiere und Umwelt zum Problem werden. Wir geben Tipps, worauf Sie beim Einkauf von Schweine-, Rinder- und Geflügelprodukten im Dschungel der verschiedenen Label und Haltungsangaben achten können.

Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Unser Forum für Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung

Stellen Sie hier kostenfrei Ihre Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung. Oder stöbern Sie in den vorhandenen Antworten unseres Expertenteams.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.