Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Medienvertreter:innen,
die Verbraucherzentrale Brandenburg lädt Sie herzlich ein zum telefonischen Hintergrundgespräch am Donnerstag, 16. Mai 2019, 10 bis 11 Uhr.
Bundesweit kündigen Sparkassen langlaufende Prämiensparverträge, die Verbraucher unter anderem zur Altersvorsorge abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentralen raten zum Widerspruch. Dabei werden Sparkassen zumeist von Städten oder Landkreisen getragen; und es ist Aufgabe dieser Anstalten öffentlichen Rechts, das Sparen zu fördern.
Durchaus fraglich bei solchen Massenkündigungen ist die Rolle der Sparkassen-Verwaltungsräte. Diese setzen sich auch aus politischen Mandatsträgern zusammen, den Vorsitz führt zum Beispiel der örtliche Landrat. Aufgabe der Verwaltungsräte ist neben der Überwachung der Sparkassen-Geschäftsführung die Vorgabe der Richtlinien der Geschäftspolitik.
Im aktuellen Fall möchte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vom Verwaltungsrat der Sparkasse Märkisch-Oderland wissen, ob und wie dieser in die Kündigung von mehreren Tausend Prämiensparverträgen eingebunden war und wie das Gremium abgestimmt hat. Aber der Verwaltungsrat äußert sich hierzu nicht konkret, und die Sparkasse hat den Antrag der VZB auf Akteneinsicht abgelehnt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale im April 2019 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht – Aktenzeichen VG 3 K 421/19. Dabei beruft sich die VZB auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, dem auch Anstalten öffentlichen Rechts unterworfen sind. Und eine solche ist die Sparkasse.
Was sagt dieser Fall über die Transparenz staatlicher Organisationen und ihrer teilweise parteipolitischen Überwachungsgremien aus? Inwiefern kann der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf andere Sparkassen oder Anstalten öffentlichen Rechts haben? Stellen Sie Ihre Recherchefragen in einer Telefonkonferenz an:
Name | Funktion | Zitat | |
Foto: © Karla Fritze |
Dr. Christian A. Rumpke | Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg | "Von politischen Mandatsträgern in Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts erwarten wir maximale Transparenz. Das schulden sie Kunden und Wählern gleichermaßen." |
Foto: © Nilo - Agentur für Fotografie GbR |
Dr. Christoph J. Partsch | Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht; Kanzlei Partsch & Partner aus Berlin, vertritt die Verbraucherzentrale bei der Klage gegen die Sparkasse | "Ich sehe keine rechtlichen Gründe für die Sparkasse, hier die Akteneinsicht abzulehnen. Im Übrigen schadet Geheimniskrämerei dem Vertrauen in öffentliche Institutionen erheblich." |
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu O-Tönen.
Bitte melden Sie sich bis zum 14. Mai per E-Mail an. Die Einwahldaten zur Telefonkonferenz senden wir Ihnen dann umgehend zu. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Weitere Informationen erhalten Sie unter 0331 - 298 71 12 oder presse@vzb.de. Informationen zum vorliegenden Fall finden Sie hier: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de.