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Reisen nach Polen für Geimpfte

Pressemitteilung vom
Was müssen Urlauber:innen mitnehmen: digitalen Impfpass oder gelbes Impfheft?

Nach den aktuellen Beschlüssen ist die Einreise nach Polen mindestens bis Ende November 2021 mit einem aktuellen Testergebnis oder mit Genesenen- bzw. Impfnachweis möglich. Was vollständig Geimpfte am Grenzübergang vorzeigen sollen, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

 

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Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein EU-Impfzertifikat europaweit als Nachweis für den vollständigen Impfschutz. Das Zertifikat mit dem QR-Code bekommen die Interessierten kostenfrei von der Stelle, die die Impfung durchgeführt hat, oder bei einigen Apotheken. Auf diesem Blatt sind die Informationen zum aktuellen Impfstatus enthalten. Wer ein Smartphone hat, kann den QR-Code mit einer App scannen und den Nachweis als einen digitalen Impfpass in der Tasche mitführen.

Viele Verbraucher:innen fragen sich, welche Form des Impfnachweises für die Reise am besten ist. „Das EU-Impfzertifikat eignet sich gut für den Urlaub in Polen, denn dort sind die Angaben auch auf Englisch erfasst", erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Wer kein Smartphone hat, kann das Impfzertifikat auf Papier mitnehmen und bei der Kontrolle den dort abgedruckten QR-Code vorzeigen. Diejenigen, die die digitale Variante bevorzugen, sollten das ausgedruckte Zertifikat trotzdem aufbewahren. Es kann immer passieren, dass der Handy-Akku seinen Geist aufgibt, man das Smartphone verliert oder wechseln muss. In diesem Fall muss man wieder zum Papierstück greifen“, so Guzenda. Wer kein EU-Zertifikat besitzt, kann für die Reise nach Polen sein gelbes Impfheft mit den eingetragenen Corona-Impfungen mitnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine internationale mehrsprachige Fassung handelt.

Übrigens, bei vollständig geimpften oder negativ getesteten Erwachsenen dürfen Kinder bis 12 Jahre ohne Weiteres mitfahren. Ältere, nicht geimpfte Kinder brauchen selbst einen aktuellen Negativtest.

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkauf beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:

Beratungstermine können Verbraucher:innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.
Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.