Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg untersuchte in einem EU-Projekt die Möglichkeiten und Probleme, die Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Nachbarland überwinden müssen.
Juristen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg haben in einer Studie die Durchsetzung von grenzüberschreitenden Verbraucheransprüchen in Polen untersucht. Dazu haben sie Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Anwälte befragt sowie Fälle aus der Beratungspraxis ausgewertet. „Die durchgeführte Untersuchung zeigt, dass grenzüberschreitende Vollstreckungsfälle aufgrund der fehlenden Praxis den Verbrauchern immer noch viele Schwierigkeiten bereiten“, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Juristin und Leiterin des VIZ.
Die Situation: Ein deutscher Verbraucher bestellt bei einem polnischen Handwerker diverse Möbelstücke. Aufgrund guter Erfahrungen in der Vergangenheit leistet er eine Anzahlung von 600 Euro. Doch da der Handwerker den vereinbarten Liefertermin nicht einhält, nimmt der Verbraucher Abstand von seiner Bestellung und fordert die Rückerstattung der Anzahlung. Das deutsche Gericht gibt ihm Recht und fordert den Handwerker auf, das angezahlte Geld zu erstatten. Doch damit hat der Verbraucher sein Geld noch nicht zurück.
„Ohne fachliche Unterstützung ist es für einen Verbraucher kaum möglich, eine Vollstreckung im Ausland durchzusetzen“, so die Juristin. „Die Verbraucher wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Sie kennen weder die Regeln noch die Verantwortlichen einer Vollstreckung in Polen. Die Sprachbarriere erschwert die Situation. So ist die offizielle Sprache bei polnischen Gerichtsvollziehern Polnisch, was zur Verweigerung des Antrages auf Vollstreckung führen kann, etwa wenn die persönlichen Daten des Schuldners nicht mit den polnischen Sonderzeichen angegeben sind“, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda. Eine Berichtigung der Unterlagen kostet erneut Zeit und Geld.
Dabei sind praxisbezogene Informationen für Juristen notwendig, um bislang oberflächliche Kenntnisse im Bereich der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung zu vertiefen. Und auch Verbraucher benötigen während des Vollstreckungsverfahrens sowohl juristische als auch sprachliche Unterstützung. „Im Rahmen des Projekts wird ein Handbuch für Rechtsanwender über die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung erarbeitet. Zudem bekommen Verbraucher Informationsmaterialien, die sie durch das Verfahren leiten sollen. Damit kann die tatsächliche Rechtsdurchsetzung effektiver werden“, so die Expertin.
Die Ergebnisse der Studie sind auf der Internetseite des VIZ veröffentlicht. Das Projekt läuft noch bis zum 30. November 2018 und wird durch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission mitfinanziert. Parallel führten die Projektpartner Federacja Konsumentów und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Untersuchungen in Polen und in Frankreich durch.
Beratungstermine in deutscher und polnischer Sprache zu grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen können telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.