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Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt Sparverträge

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert, wie Betroffene reagieren können / mit Musterbrief

Viele Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland (SPK MOL) beschweren sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, da die Sparkasse alte Sparverträge kündigt. Die Verbraucherzentrale rät, der Kündigung zunächst zu widersprechen. Dazu stellt sie einen Musterbrief bereit. Dieser ist auch in den Beratungsstellen erhältlich.

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Derzeit erhalten Kunden der SPK MOL Kündigungsschreiben über in den 1990er oder 2000er Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In Schreiben, die der VZB vorliegen, beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. „Die Sparer fühlen sich  getäuscht, wenn langfristige Sparverträge, etwa für die Altersvorsorge, einfach gekündigt werden“, betont Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. „Unserer Ansicht nach müssen Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen, auch wenn sie falsch kalkuliert haben. Das ist Unternehmerrisiko. Überdies spricht die Sparkasse MOL von einem guten Geschäftsjahr.“

Erst einmal widersprechen

Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher beziehen könnten. Gerichte haben in anderen Bundesländern unterschiedlich über das Vorgehen verschiedener Sparkassen entschieden. „Wir raten, zunächst der Kündigung zu widersprechen“, so der Finanzexperte. Dazu können Betroffene den Musterbrief der VZB nutzen. Den Widerspruch sollte man spätestens bis zum im Schreiben der Sparkasse genannten Kündigungstermin an die SPK MOL senden.

Überweisungen nicht einstellen

„Wer seine regelmäßigen Sparbeiträge per Überweisung einzahlt, sollte nun keinesfalls die Überweisung einstellen“, sagt Jurist Schaarschmidt. Denn das könnte in einem späteren Streit so gewertet werden, als habe der Sparer selbst den Vertrag beendet.

Vereinbarte Vertragslaufzeit prüfen

„Sparer haben für eine Fortführung der Sparverträge gute Karten, wenn Vertragsbeginn und Vertragsende im Sparvertrag ausgewiesen sind“, meint Schaarschmidt. Doch auch Sparer, die keine Vertragslaufzeit in ihren Unterlagen finden, haben eine Chance. Ein Werbeflyer, der der VZB vorliegt, zeigt zum Beispiel, dass die SPK MOL für ihren Prämiensparvertrag einst mit einer Sparleistung über 25 Jahre warb. „Daran sollte sie sich halten“, so der Verbraucherschützer.

Neue Vertragskonditionen abwägen

„Ob es erfolgversprechend ist, gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen, können wir in einer persönlichen Beratung klären“, so Schaarschmidt. Dazu sollten Betroffene alle Unterlagen mitbringen, die ihnen vorliegen. Falls die Sparkasse im Zuge der Kündigung alternative Sparangebote gemacht hat, können die Experten der Verbraucherzentrale auch diese prüfen. „Verbraucher sollten sich daher die Konditionen der von der Sparkasse angebotenen alternativen Geldanlagen schriftlich geben lassen“, sagt der Jurist.

Persönliche Beratung:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.