Verbraucherzentrale bietet Musterbrief zum Widerruf
Viele bestellen ihr Heizöl schon Monate vor Anlieferung und vereinbaren einen Festpreis, um besser kalkulieren zu können. Doch zwischen Bestellung und Lieferung kann sich infolge von Schwankungen auch ein aktueller Tagespreis ergeben, der deutlich unter dem vereinbarten Preis liegt. "Hat man beispielsweise am 1. Juli online oder telefonisch Heizöl bestellt und eine Lieferung für Ende September 2015 vereinbart, zahlt man bei einem klassischen 3.000-Liter-Tank rund 200 Euro mehr, als das Heizöl etwa am 25. September kostet", erläutert der Experte.
Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung können Verbraucher, die ihr Heizöl per Fernabsatz geordert haben, diesen Preisvorteil jetzt nutzen. Und das macht durchaus mal eine Ersparnis von über 10 Prozent aus. Denn die Bundesrichter haben mit Urteil vom 17.6.2015 (AZ: VIII 249/14) entschieden, dass es sich bei einer Heizölbestellung nicht um ein Spekulationsgeschäft handelt, bei dem das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. "Da man Heizöl nicht kauft, um es später gewinnbringend wieder abzusetzen, besteht das 14-tägige Widerrufsrecht ab Anlieferung", informiert Jurist Müller. Dieses erlischt mit der Tankbefüllung, wenn eine Vermischung mit darin noch vorhandenen Restbeständen erfolgt. "Nach unserer Ansicht können Kunden den Vertrag bis dahin jederzeit widerrufen", ergänzt der Verbraucherschützer. Hierfür stellt die VZB einen Musterbrief zur Verfügung, den sich Interessierte auf dieser Seite herunterladen können.