Kostenloses Online-Seminar „Heizungstausch. Welche Heizung passt zu meinem Haus?" am 6. Mai um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbraucherzentrale Brandenburg erwirkt Urteil gegen Inkasso-Unternehmen

Pressemitteilung vom
Inkasso-Dienstleister müssen Forderungen nachvollziehbar bezeichnen

Im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Brandenburg mit der UGV Inkasso hat nun auch das Oberlandesgericht im Sinne der Verbraucher entschieden: Inkasso-Unternehmen müssen genau erklären, wofür sie Forderungen eintreiben.

Off

Nach einem längeren Rechtsstreit mit einem Inkasso-Unternehmen ist ein von der Verbraucherzentrale Brandenburg erwirktes Urteil nun rechtskräftig. „Inkasso-Dienstleister müssen gegenüber ihren Schuldnern bereits mit dem ersten Schreiben verständlich formulieren, wofür sie Geld einfordern“, erklärt Jurist Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Verbraucher, die eine Inkassoforderung erhalten haben, sollten unverständliche und nicht eindeutige Inkassoforderungen oder zu hoch angesetzte Verzugszinsen nicht einfach akzeptieren“, so der Verbraucherschützer weiter.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte im Oktober 2016 die UGV Inkasso GmbH wegen einer unzureichenden Inkassoforderung abgemahnt. Das Unternehmen hatte einem Verbraucher aus Spremberg ein Inkasso-Schreiben geschickt, in dem es „Kontokorrentabrechnung vom 23. März 2016, Provea“ hieß. „Die Regeln des Rechtsdienstleistungsgesetzes sehen für Erstanschreiben vor, dass Inkasso-Dienstleister transparent den Grund der Forderung und bei Verträgen konkret den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses nennen“, so Schaarschmidt. „Das war unserer Ansicht nach in diesem Fall nicht gegeben.“

Weil das Inkasso-Unternehmen auf die Abmahnung der VZB keine Unterlassungserklärung abgab, reichten die Verbraucherschützer Klage vor dem Landgericht Frankenthal ein. Das Landgericht gab der VZB Recht und begründete sein Urteil vom 18. Juli 2017 (Az: 6 O 82/17) damit, dass der Wortlaut des Gesetzes eindeutig sei: Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses müssen vom Inkasso-Dienstleister angegeben werden. UGV legte zwar Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken ein, diese wies das Oberlandesgericht nun aber zurück (Az: 4 U 100/17). „Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Beide Gerichte haben deutlich gemacht, dass auch Inkasso-Unternehmen sich an bestehende Gesetze halten müssen“, unterstreicht Schaarschmidt.

Auch in einem weiteren Streitpunkt zwischen Verbraucherzentrale und UGV entschieden die Richter zugunsten der Verbraucher: Die UGV Inkasso hatte in jenem ersten Schreiben an den Verbraucher sehr hohe Verzugszinsen von 13,25 Prozent berechnet und als Grund „wegen Anlageverlust“ angegeben. „Das Landgericht befand diese Begründung als unzureichend“, berichtet der Verbraucherschützer. In Inkassoforderungen angeführte Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern dürfen laut Gesetz normalerweise fünf Prozent über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. „Wird ein höherer Zinssatz geltend gemacht, muss der Inkasso-Dienstleister dies gesondert und verständlich begründen“, erklärt Erk Schaarschmidt.

Wer ein Inkassoschreiben erhalten hat, kann es online mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/inkasso-check prüfen lassen. Nutzer erhalten einen individuellen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem sie – je nach Ergebnis der Prüfung – z.B. die Forderung oder die Höhe der angesetzten Kosten bestreiten können.

Wer persönliche Hilfe benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Inkasso-Check

Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online checken!

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie prüfen, ob Sie eine Inkasso-Forderung bezahlen müssen. Wenn Sie dem Inkasso-Unternehmen widersprechen möchten, stellen wir Ihnen Musterbriefe zur Verfügung.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.