Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat nach der Sparkasse Märkisch-Oderland jetzt auch die Sparkasse Schwedt abgemahnt. Diese beendet unbefristete Sparverträge mit der Begründung, sie seien ausgelaufen. Betroffenen Verbrauchern rät die VZB, sich darauf nicht einzulassen.
Wer bei seiner Sparkasse einen unbefristeten Sparvertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel als Altersvorsorge, rechnet nicht damit, dass die Bank diesen plötzlich für ausgelaufen erklärt. So ergeht es derzeit jedoch Kunden der Sparkasse Schwedt. Die VZB kritisiert das Vorgehen auch dieser Anstalt öffentlichen Rechts scharf. „Eine solche Art und Weise der Vertragsbeendigung führt Betroffene gezielt in die Irre, denn die Sparkasse hat den Vertrag gegenüber den Sparern nicht befristet“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB.
Betroffenen rät Schaarschmidt, sich nicht auf ein angebliches Auslaufen einzulassen, sondern schriftlich zu widersprechen. Ein entsprechender Musterbrief steht zum Download bereit. Betroffene können aktuelle Fälle jederzeit an die VZB melden.
Zum Hintergrund
Seit Juni erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten. Die VZB rät zum Widerspruch und hat die Sparkasse Märkisch-Oderland bereits abgemahnt.
Schätzungen zufolge haben alleine im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden solche Prämiensparverträge abgeschlossen. Die VZB hat alle Sparkassen des Landes zu ihren Plänen befragt, etwa ob sie vorhaben, diese Verträge zu kündigen. Die Antworten der Sparkassen fielen so aus, dass die VZB kaum Entwarnung geben kann. Deshalb fordert die VZB Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Und dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.
Das Ansinnen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.
Betroffene erhalten bei Bedarf individuellen Rat:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9-18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.