In einer bundesweiten Stichprobe überprüften die Verbraucherzentralen das Fleischangebot von Supermärkten und Discountern in den einzelnen Haltungsstufen. Im April 2019 hatten sich acht Handelsunternehmen auf eine einheitliche Kennzeichnung mit dem Siegel „Haltungsform“ geeinigt. Mit dem Ergebnis: Sowohl Produkte mit der neuen als auch mit der alten Haltungskennzeichnung werden angeboten und auch Fleisch aus deutlich besseren Haltungsbedingungen macht mit weniger als 10 Prozent am Gesamtangebot einen zu geringen Anteil aus.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer, Fleisch aus tiergerechter Haltung im Supermarkt oder Discounter einzukaufen – obwohl seit April 2019 acht Handelsunternehmen ihre Fleischprodukte einheitlich mit dem Siegel „Haltungsform“ kennzeichnen. Das ergab ein nicht repräsentativer Marktcheck der Verbraucherzentralen. Im Mai und Juni hatten die Verbraucherschützer in 14 Bundesländern insgesamt 1.631 Produkte geprüft, um zu erfahren, wie das Fleischangebot in den einzelnen vier Haltungsstufen aufgestellt ist . Das einheitlich gestaltete, vierstufige Label umfasst die Haltungsbedingungen Stallhaltung (Stufe 1), Stallhaltung Plus (Stufe 2), Außenklima (Stufe 3) und Premium (Stufe 4).
Fleisch aus deutlich besserer Tierhaltung ist selten zu finden
„Weniger als 10 Prozent des Fleischangebots waren mit der Stufe 3 und 4 gekennzeichnet. Diese stehen für deutlich bessere Haltungsbedingungen und bei Fleisch der Stufe 4 handelt es sich fast ausschließlich um Bio-Fleisch“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Das ist viel zu wenig und schränkt die Auswahl beim Einkauf ein.“ Etwa ein Drittel der untersuchten Produkte (33,8 Prozent) stammt aus der Haltungsform 2, bei der die Anforderungen nur wenig über dem Mindeststandard liegen. Es handelt sich in der Regel um Geflügel. Mehr als die Hälfte des Fleischangebots (56,3 Prozent), überwiegend Schwein und Rind, sind mit der Haltungsform Stufe 1 gekennzeichnet. Bei dieser entsprechen die Haltungsbedingungen jedoch nur dem gesetzlichen Mindeststandard.
Label-Wirrwarr und mangelnde Transparenz
Zwei Monate nach der Einführung des neuen, einheitlichen Kennzeichnungssystems ist immer noch ein Drittel der untersuchten Produkte nach den alten, händlerspezifischen Modellen gekennzeichnet. „Dieses Label-Wirrwarr irritiert beim Einkauf. Nur wenn Händler ihre Fleischprodukte konsequent mit dem einheitlichen Siegel zur Haltungsform kennzeichnen, haben Verbraucher eine Chance den Überblick bei der Fleischauswahl zu behalten“, kritisiert die Lebensmittelrechtsexpertin.
Verfügbarkeit verbessern
Auch bei der Wahlfreiheit für Verbraucher müssen Händler nachbessern und ihr Angebot von Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch in den Haltungsformen 3 und 4 erweitern. Davon sind die Handelsketten derzeit weit entfernt und geben bisher auch keine Anreize, die zu einer Verbesserung des Angebots in diesen Stufen führen.
„Die Haltungskennzeichnung des Handels ist ein guter Ansatz, jedoch kein Garant für mehr Tierwohl“, erklärt Reinke. „Dafür müssen die Haltungsbedingungen flächendeckend in der gesamten Nutztierhaltung verbessert werden.“
Der Bericht und weitere Informationen zum Marktcheck sind zu finden unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/haltungsform
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Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.