Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur digitalen Vorsorge" am 12. Dezember um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

VZB gewinnt gegen Payplus GmbH

Pressemitteilung vom
Rechnungen für „Bonitätsüberwachung“ nicht zahlen / Vorsicht vor einfachen Wunschkrediten online

Wer in der aktuellen Preiskrise versucht, einen günstigen Kredit online zu finden, sollte vorsichtig sein. Webseiten wie credichamp.de, credichamp24.com oder donkre-dito.com werben mit einfach zu beantragenden Krediten. Wer darauf eingeht, wird im Anschluss mit diversen Rechnungen konfrontiert. Eine dieser Rechnungen kommt von der Payplus GmbH für eine vermeintlich beauftragte „Bonitätsüberwachung“. Unklar bleibt, was das überhaupt ist. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte den Anbieter wegen ungenügender Vertragsinformationen ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgab, zog die VZB vor Gericht. Das Landgericht Köln sieht den Service im konkreten Fall als „nicht bestellt“ an. Verbraucher:innen sind nicht zur Zahlung verpflichtet. 

Off

Wer auf den diversen Webseiten der PLUS CARDS Limited aus Großbritannien einen Kredit beantragen möchte, benötigt zunächst nicht viel: Angaben zum Wunschkredit und Kontaktdaten eintragen, drei Häkchen unter diverse „Hinweise“ setzen, die hauptsächlich aus Verlinkungen bestehen, und dann „Jetzt kaufen“ klicken. Aber was genau kaufen Verbraucher:innen denn hier nun eigentlich? „Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Webseite knausert mit transparenten Informationen“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Sicher ist, dass verschiedene Anbieter nach dem Klick auf den Webseiten der PLUS CARDS Limited zur Kasse bitten. Einer dieser Anbieter ist die Payplus GmbH, die Gebühren für ihren Bonitätsüberwachungsdienst „Credify.me“ in Rechnung stellt. Im Kleingedruckten kann man erkennen, dass eine Nutzungsgebühr von 0,49 Euro pro Tag bei 365 Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit anfallen soll. „Das entspricht dem stattlichen Betrag von 357,70 Euro“, rechnet Kahnert vor und ergänzt: „Die Berechnung des Endpreises überlässt der Anbieter anderen und welche Leistung ich für den Preis erhalte, weiß ich dadurch noch immer nicht.“ Das Landgericht Köln führt dazu aus, dass die Payplus GmbH im konkreten Fall eine Leistung vertreibe, ohne dass Verbraucher:innen über diese zuvor hinreichend aufgeklärt werden. Eine Bestellung, die auf einer freien und informierten Entscheidung beruhe, liege demnach nicht vor. 

„Eine nicht bestellte Dienstleistung muss natürlich auch nicht bezahlt werden – Verbraucher:innen können sich gegen eine solche Rechnung zur Wehr setzen“, kommentiert die Juristin der VZB. Noch besser ist es, es gar nicht zu einer solchen Rechnung kommen zu lassen. Kahnert rät: „Gerade bei Kreditanfragen im Internet ist ein wachsames Auge gefragt. Verbraucher:innen ersparen sich eine Menge Ärger, wenn sie vor der Dateneingabe den Anbieter checken.“ Häufig reicht schon eine kurze Suche im Netz, um zu erkennen, ob man es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.

Weitere Tipps rund um das Thema Finanzen gibt es auf der Internetseite der VZB. Für Fragen rund um unseriöse Verträge zu Krediten und Kreditkarten können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.