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Wenn das Geschenk aus Fernost geliefert wird

Pressemitteilung vom
Tipps zum Shopping vor Weihnachten

Vorweihnachtszeit ist auch Geschenke-Einkauf-Zeit. Was Verbraucher:innen beachten sollten, damit sie keine bösen Überraschungen beim Beschenken erleben, erklärt Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Wenn ich meine Geschenke online kaufen möchte: Was sollte ich bei der Auswahl des Online-Shops beachten?

Michèle Scherer: „Recherchieren Sie immer, ob der Shop vertrauenswürdig ist, bevor Sie auf „Kaufen“ klicken. Gibt es ein Impressum? Ist der Preis vielleicht zu günstig, um wahr zu sein? Was sagen andere Nutzer:innen in Bewertungen, besonders auch außerhalb der Seite des Shops selbst? Und, auch ganz wichtig: Wo sitzt der Shop und wohin soll die Ware zurückgeschickt werden, falls sie nicht gefällt?“

Warum das?

Scherer: „Derzeit häufen sich bei uns die Beschwerden von Verbraucher:innen, die online vermeintliche Schnäppchen eingekauft haben und von der Qualität der Waren enttäuscht sind. Wenn sie sie zurücksenden wollen, fällt auf, dass die Rücksendung nach Fernost erfolgen und Verbraucher:innen die in der Regel sehr hohen Kosten  selbst tragen sollen. Um diese böse Überraschung zu vermeiden, hilft der besagte Blick ins Impressum und auch ein kurzer Check der Rückgabebestimmungen beziehungsweise der Widerrufsbelehrung. Findet man keine Angaben dazu, wohin die Waren zurückgeschickt werden müssen und ob man die Rücksendekosten selbst tragen muss, sollte man lieber vom Kauf absehen.“

Was sollte ich wissen, wenn ich auf dem Weihnachtsmarkt Geschenke einkaufe?

Scherer: „Kassenzettel nicht vergessen! Darauf sollte auch die Adresse des Händlers oder der Händlerin vermerkt sein. Denn wenn die Ware sich nach Weihnachten als mangelhaft erweist und Sie sie reklamieren wollen, müssen Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, nachdem der Markt abgebaut ist.“

Gibt es rechtliche Unterschiede beim Einkauf im Laden und online?

Scherer: „Ja. Online gekaufte Waren können Sie in der Regel zwei Wochen lang zurücksenden, wobei dies etwa nicht für Produkte gilt, die auf Wunsch der Verbraucher:innen individuell angefertigt wurden, wie ein selbst erstellter Fotokalender. Bei Käufen im Laden haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob, wie lange und zu welchen Bedingungen Sie im Geschäft gekaufte Ware umtauschen oder zurückgeben dürfen, entscheidet der Händler. Fragen Sie also vor dem Einkauf nach. Am besten überlegt man schon im Vorfeld gut, welche Geschenke für die Lieben zum Fest passen. So vermeidet man unnötige Rücksendungen und unliebsame Geschenke unter dem Weihnachtsbaum.“

Und wie finde ich das perfekte Geschenk?

Scherer: „Gute Frage. Ein gutes Geschenk sollte auf jeden Fall länger Freude machen und nicht direkt nach Weihnachten in der Ecke liegen bleiben, denn das wäre wenig nachhaltig. Wenn man sich nicht sicher ist, was gefällt, kann auch ein Gutschein eine gute Alternative sein. Diesen kann man auch selbst basteln. So läuft man nicht Gefahr, dass es später Probleme etwa zur Einlösefrist oder etwaigen Restbeträgen gibt. Besonders schön, nachhaltig und garantiert risikofrei, weil es weder auf dem Postweg verloren gehen kann noch umgetauscht werden will: Schenken Sie gemeinsame Zeit.“  

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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