Was gilt bei der Einreise nach Deutschland?
Für die Einreise aus anderen Ländern besteht derzeit keine Nachweispflicht.
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Das Wichtigste in Kürze:
In China gibt es derzeit eine heftige Corona-Welle, deren Ausmaß nur schwer abzuschätzen ist.
Wie auch andere europäische Länder hat Deutschland für Einreisende aus China wegen der dortigen Corona-Welle eine Testpflicht eingeführt. Die neuen Regelungen für die Einreisen aus China gelten ab dem 9. Januar 2023.
Reisende aus China müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gemessen am Zeitpunkt der Einreise bzw. der geplanten Einreise. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, gemessen am Zeitpunkt des Beginns oder des geplanten Beginns der Reise.
Die Nachweispflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Nachweispflicht befreit.
Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Test zu kontrollieren. Nach der Einreise können die zuständigen Behörden die Einreisenden zu weiteren Tests verpflichten. Ein Beförderungsverbot besteht nicht.
Falls der Test positiv ausfällt, wird dringend geraten, sich sofort selbst zu isolieren. Dies ist in vielen Bundesländern noch Pflicht. Ausnahmen sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Experten raten bei Flügen von China nach Europa, eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Dies ist sinnvoll, da kein Beförderungsverbot besteht.
Für die Einreise aus anderen Ländern besteht derzeit keine Nachweispflicht.
Mit der 8. Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung zum 9. Januar 2023 werden Virusvariantengebiete um eine Kategorie erweitert. Sie bezieht sich auf solche Länder oder Gebiete, in denen eine besorgniserregende Variante aufzutreten droht. Die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als diese Sonderform eines Virusvariantengebietes.
Mögliche Maßnahmen für diese Gebiete umfassen eine Testpflicht vor Einreise. Zudem können stichprobenhaft Tests nach Einreise angeordnet werden. Die Verordnung gilt zunächst bis zum Ablauf des 7. April 2023.