Hersteller müssen den Salzgehalt auf der Lebensmittelverpackung deklarieren.
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Hersteller müssen seit dem 13. Dezember 2016 auf den Verpackungen von Lebensmitteln nach einer EU-Verordnung den Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) in einer übersichtlichen Tabelle angeben. Die Nährstoffgehalte sind immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu deklarieren. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig.
Kennzeichnungsbeispiel:
Durchschnittliche Nährwertangaben | je 100 g |
---|---|
Energie (kJ/kcal) | 1470/354 |
Fett: | 28 g |
davon gesättigte Fettsäuren: | 19,0 g |
Kohlenhydrate: | < 0,5 g |
davon Zucker | < 0,5 g |
Eiweiß: | 25,0 g |
Salz: | 1,7 g |