Kostenloses Online-Seminar "Altersvorsorge - gut informiert die persönliche Strategie entwickeln" am 16. Mai um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vollstreckungsbescheid

Pressemitteilung vom
Wenn der Gerichtsvollzieher erst 30 Jahre später kommt

Richtig reagieren auf Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden

Machen Inkassounternehmen Ansprüche gegen Verbraucher:innen geltend, die aus einem bereits bestehenden Vollstreckungsbescheid stammen, ist besondere Achtsamkeit geboten – selbst dann, wenn die Forderung schon uralt ist oder dem jetzt Angeschriebenen gänzlich unbekannt erscheint. Juristin Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, weshalb Betroffene dieser unangenehmen Post unbedingt handeln sollten und was sie tun können.  

Off

Einspruchsfristen beachten

„Erhalten Verbraucher:innen Forderungen, die sie als unberechtigt ansehen, müssen sie sich unbedingt dagegen wehren. Spätestens, wenn ein gelber Mahnbescheid ins Haus flattert, sollten Empfänger:innen Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Unterbleibt der Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Dann haben Betroffene noch eine zweiwöchige Frist, um Einspruch zu erheben und die Forderung gerichtlich prüfen zu lassen“, warnt Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Denn: Nach Ablauf der Einspruchsfrist können Unternehmen ihre Forderung mithilfe des Vollstreckungsbescheides zwangsweise durch Gerichtsvollzieher eintreiben.

Verjährt lange nicht: Vollstreckungsbescheid

Was viele nicht wissen: Vollstreckungsbescheide haben eine Gültigkeit von 30 Jahren. Es ist also egal, ob ein Gericht den Vollstreckungsbescheid 2005 oder 1997 erlassen hat oder ob Betroffene die Sache für längst vergessen hielten und selbst gar vergessen haben. „Solange 30 Jahre noch nicht verstrichen sind, kann der Gläubiger versuchen, das Geld bei Schuldner:innen einzutreiben“, erklärt Kahnert. Je mehr Zeit seit dem Erlass des Vollstreckungsbescheides vergangen ist, desto häufiger kann es hier aber auch zu Missverständnissen oder Irrtümern kommen.

Namens-Verwechslungen melden

„Im Beratungsalltag treffen wir immer wieder auch auf Fälle, in denen ein Inkassobüro beispielsweise eine Forderung aus einem älteren Vollstreckungsbescheid geltend macht und dafür die Anschrift neu ermitteln ließ. Dabei kann es zu Fehlern kommen, sodass nun eine Person angeschrieben wird, die vielleicht denselben Namen wie der oder die Schulder:in trägt, aber beide tatsächlich nicht identisch sind“, berichtet Kahnert.

Solche Irrtümer lassen sich beispielsweise über den Vollstreckungsbescheid selbst nachvollziehen. War eine angeschriebene Person nie an der Adresse, an der der Vollstreckungsbescheid seinerzeit zugestellt wurde, gemeldet, liegt es nahe, dass zwei Personen mit identischem Namen verwechselt wurden. Dies dürfte regelmäßig auch nachweisbar sein. „Solche Einwände sollten Betroffene unbedingt geltend gemacht machen, damit der Gläubiger weiß, dass er hier an die falsche Person geraten ist“, rät Kahnert.

Post nicht auf die leichte Schulter nehmen

Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden, auch wenn sie gefühlt falsch oder uralt sind, sollten Empfänger:innen nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Betroffene können und sollten eine Kopie dieser Urkunde anfordern, wenn ihnen die Zahlungsaufforderung eines Gläubigers eigenartig erscheint“, rät Kahnert. Wer unsicher ist und Unterstützung benötigt, sollte sich beraten lassen.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.