Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 21. September um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Urteil gegen Schlüsseldienst-Firma: Prozess zeigt bundesweites Problem

Stand:
Zwei Verantwortliche der Deutschen Schlüsseldienst Zentrale sind am 7.8.2018 verurteilt worden. Sie sollen rund 700.000 Aufträge vermittelt haben. Das System: Betrug und Steuerhinterziehung. Die Verbraucherzentralen erreichen fast täglich neue Fälle von Abzocke bei Schlüsseldiensten.
Ein Handwerker öffnet eine zugefallene Tür.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betrug und Steuerhinterziehung: Das Landgericht Kleve hat zwei Betreiber einer Schlüsseldienstfirma zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • Die beiden haben ortsansässige Notdienste vorgegaukelt und Handwerker vermittelt, die oft zu völlig überzogenen Preisen gearbeitet haben.
  • Eine normale Türöffnung kostet je nach Tageszeit und Wochentag etwa 70 bis 120 Euro – das hat eine Umfrage der Verbraucherzentralen im Herbst 2017 ergeben.
Off

Wer ohne Schlüssel vor der eigenen Tür steht, braucht schnelle Hilfe. Doch Verbraucher, die einen vermeintlich ortsansässigen Schlüsseldienst rufen, geraten häufig an unseriöse, bundesweit agierende Unternehmen. Die Monteure vor Ort nötigen die Betroffenen nicht selten, 1000 Euro für eine Türöffnung zu bezahlen, die bei seriösen Unternehmen je nach Tageszeit und Wochentag etwa 70 bis 120 Euro gekostet hätte (so eine Umfrage der Verbraucherzentralen im herbst 2017). In ihrer Not bezahlen die meisten Verbraucher. Sie erhalten Rechnungen mit gefälschten Arbeitsleistungen oder Adressen und haben so später kaum noch Möglichkeiten, sich rechtlich zu wehren.

Vor dem Landgericht Kleve sind nun zwei Angeklagte verurteilt worden, die ein kriminelles System aufgezogen und über zehn Jahre in rund 700.000 Fällen Notdienste in ganz Deutschland vermittelt haben.

Kunden über Online-Anzeigen geködert

Sie haben Hilfesuchende mit Online-Anzeigen geködert und trotz Telefonnummern mit örtlichen Vorwahlen auf ihre Zentrale in Geldern weitergeleitet. Von dort aus wiederum vermittelten sie Handwerker, die oft überzogene Rechnungen geschrieben oder die Türen der Kunden sogar absichtlich beschädigt haben. Das Landgericht hat die beiden unter anderem wegen Betrugs und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der in Kleve verhandelte Fall steht aber nur exemplarisch für ein bundesweites Problem. Wir hoffen deshalb, dass das Urteil den Auftakt zu weiteren, bestenfalls bundesweiten Ermittlungen gegen die weitverzweigten Netzwerke unseriöser Monteure markiert.

BMUV-Logo

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.