Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Gar nicht smart – Handy-Webshop liefert nicht

Stand:
Viele Verbraucher kaufen Smartphones im Internet. Die Auswahl der Web-Shops ist groß. Auch der Shop Smarterphonestore.com bietet eine Vielzahl an aktuellen Smartphones und Tablets an – allerdings sollten Online-Shopper hier zweimal überlegen, ob sie eine Bestellung aufgeben.
Off

„Den Marktwächterexperten liegen aktuell Beschwerden von Verbrauchern vor, die auf smarterphonestore.com bestellt und die Ware, in der Regel per Vorkasse, bezahlt haben. Allerdings kam die Lieferung nicht an. Viele Käufer stornierten daraufhin, bekamen den Kaufpreis jedoch nicht erstattet“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch auf dem Bewertungsportal trustpilot.com beschweren sich viele Verbraucher darüber, dass bezahlte Smartphones von smarterphonestore.com nicht geliefert werden. Das Marktwächter-Team hat versucht mit den Betreibern in Kontakt zu treten – jedoch erfolglos. Daher warnen die Verbraucherschützer davor in diesem Shop per Vorkasse zu bestellen.

„Momentan häufen sich Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt über im Internet gekaufte Waren, die nicht oder deutlich verspätet ankommen. Allein im Falle von smarterphonestore.com liegen uns Beschwerden aus 11 Bundesländern vor. Es ist also Vorsicht geboten. Denn gerade, wenn per Vorkasse gezahlt werden soll, gibt es kaum Möglichkeiten das Geld zurückzubekommen“, so Dautzenberg. Um unzuverlässigen Händlern oder Betrügern gleich aus dem Weg zu gehen, sollten Verbraucher sich vor dem Kauf immer über die Webshops informieren, mit denen sie noch keine Erfahrungen gemacht haben.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.