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Mit polnischem Recht zur Erstattung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert zu kostenfreien Hotelstornierungen im Nachbarland

Die Ausbreitung des Coronavirus wirkt sich auch auf Reisen ins Nachbarland aus, viele Verbraucher:innen stornieren Hotelübernachtungen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche besonderen Regelungen in Polen gelten und wie betroffene Verbraucher:innen ihren Anspruch auf Erstattung damit durchsetzen können.

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Seit dem 24. Oktober gilt ganz Polen als Risikogebiet. Brandenburger:innen dürfen zwar im Rahmen des Grenzverkehrs in Polen einkaufen, ein Urlaub etwa an der polnischen Ostsee ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Die gute Nachricht für Betroffene: Sie können die Rückerstattung aller Kosten vom Reiseveranstalter verlangen. Dass dieses Recht nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch bei Buchungen von Einzelleistungen gilt, haben Verbraucher:innen einem polnischen Gesetz zu verdanken.

„Reisende aus Deutschland können sich auf ein polnisches Corona-Gesetz berufen, das unter anderem Erstattungen im Fall von coronabedingten Hotelstornierungen regelt“, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der VZB. „Wer seine in Polen gebuchte Hotelübernachtung absagt, kann die Erstattung der Kosten vom Anbieter verlangen. Zwar kann der Hotelbetreiber in einer solchen Situation einen Gutschein anbieten, der Verbraucher muss ihn aber nicht akzeptieren“, so die Expertin. Wer auf die Rückerstattung besteht, dem kann es jedoch passieren, dass er oder sie bis zu einem halben Jahr auf das Geld warten muss. „Diese Frist ist im Gesetz verankert, daher muss man sich gedulden“, erklärt die Verbraucherschützerin.

Weitere Informationen und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum telefonisch oder per E-Mail. Beratungstermine können sie unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) vereinbaren oder per E-Mail an konsument@vzb.de.

Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die VZB hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

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