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Strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zur energieeffizienten und umweltschonenden Nutzung von Kaminöfen

Kaminöfen geben neben Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Öfen verbrennen dabei effizienter als alte, sparen so Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Ab dem 31. Dezember 2020 gelten deutschlandweit strengere Regeln für die Feinstaubabgabe von Kaminöfen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Neuanschaffung sowie der Nutzung von Kaminöfen beachten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale.

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Kaminöfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab dem Jahr 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. „Je nach Luftqualität können Gemeinden und Kommunen sogar Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen“, erklärt Joshua Jahn, Projektkoordinator Energiesparen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Bei einer Neuanschaffung sollten Verbraucher auf eine gute Energieeffizienz achten“, so Jahn. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar Energieeffizienzklasse A++.

Verbraucher können den Feinstaubausstoß ihres Ofens selbst beeinflussen. So sollten Nutzer eines Ofens nur unbehandeltes Brennholz verwenden, das gut abgelagert und getrocknet ist. Um Emissionen einzusparen, sollten Verbraucher auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten. Erheblich weniger Feinstaubemissonen erzeugen Verbraucher, die ihre komplette Heizanlage mit Holzpellets betreiben. Zudem können sie sich die Anschaffung einer Holzpellet-Anlage mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent fördern lassen.

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das Heizungsnetz des eigenen Hauses anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie geben darüber hinaus generelle Empfehlungen zum Einbau und den Fördermöglichkeiten.

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen bietet auch individuelle Beratung an. Diese findet zurzeit hauptsächlich online und telefonisch statt. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.

 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher*innen mit derzeit rund 600 Energieberater*innen und an mehr als 800 Standorten in eine energie-bewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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