Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 3. Dezember um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Neue Kassenleistung: Einfrieren von Eizellen und Spermien bei Krebs

Stand:
Bei Krebsbehandlungen kann die Fruchtbarkeit leiden. Wer dennoch später einmal Kinder bekommen möchte, kann nun auf Kosten seiner gesetzlichen Krankenkasse Eizellen bzw. Spermien lagern lassen.
Jemand hält Proben über einem medizinischen Tiefkühler in der Hand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine aufwändigen Anträge mehr: Seit 1. Juli müssen gesetzliche Krankenkassen bei Krebspatient:innen für Maßnahmen zahlen, die die Fruchtbarkeit erhalten können.
  • Anspruch auf die Kostenübernahme haben Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männer bis 50 Jahren.
  • Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärzt:in darüber, wie sich Ihre Krebsbehandlung auf einen möglichen Kinderwunsch auswirken kann.
Off

Seit dem 1. Juli 2021 können Ärzt:innen Eizellen oder Spermien zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kryokonservieren lassen, um die Fruchtbarkeit Ihrer Patient:innen langfristig zu erhalten. Hintergrund der neuen Kassenleistung ist, dass Krebstherapien wie die Entfernung von Hoden oder Eierstöcken, Bestrahlung, Chemo- oder Hormontherapie die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können. Paare, die sich die Möglichkeit auf eigene Kinder erhalten möchten, sollten ihre Ärzt:in nun gezielt darauf ansprechen.

Bei der sogenannten Kryokonservierung werden Eizellen oder Spermien in flüssigem Stickstoff eingefroren. Später können die Zellen dann aufgetaut und für eine künstliche Befruchtung verwendet werden.

Folgende Leistungen bezahlt nun die Krankenkasse:

  • Beratung durch eine Spezialist:in für Fruchtbarkeitsmedizin.
  • Bei Frauen: Laboruntersuchungen auf Infektionen (innerhalb von drei Monaten vor der Zellentnahme), hormonelle Stimulationsbehandlung (ab 18 Jahren), Bestimmung der Hormonspiegel, Ultraschalluntersuchungen, Eizellentnahme.
  • Bei Männern: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung der Spermien bei Männern und Jungen ab der Pubertät. Ggf. auch die Entnahme von Hodengewebe zur Gewinnung von Spermien.
  • Kryokonservierung inklusive Lagerung der Eizellen oder Spermien.

Nicht übernommen werden die Kosten für die Entnahme und das Lagern von Eierstockgewebe.

Außerdem gibt es eine Übergangsregelung: die Krankenkasse muss die Kosten der medizinischen Maßnahmen nicht rückwirkend übernehmen, kommt aber für die Kosten ab dem 1. Juli 2021 auf bei Patient:innen, die bereits mit der Behandlung begonnen haben (wenn der Anspruch darauf gegeben ist).

Da die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, ist ein Antrag nicht mehr notwendig. Sprechen Sie einfach mit Ihrer behandelnden Ärzt:in über den Wunsch. Dabei können Sie auch einschätzen lassen, wie hoch das Risiko der Unfruchtbarkeit ist.

Anspruch auf die Kostenübernahme haben Frauen bis zu einem Alter von 40 Jahren und Männer bis 50 Jahren.

Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Krebsforschungszentrum. Dort gibt es auch ein kostenloses Info-Telefon.

Ratgeber-Tipps

Wie ernähre ich mich bei Krebs?
Dieser Ratgeber hilft wissenschaftlich fundiert bei allen Ernährungsfragen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung.…
Wundermittel gegen Krebs?
Der Ratgeber gibt fundierte Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln bei der Diagnose Krebs. Was nützt und was schadet…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.