Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur digitalen Vorsorge" am 05. Oktober um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

BEV-Musterklage: BGH-Urteil zu Neukundenbonus im Sommer 2023

Stand:
Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und 2019 vom Oberlandesgericht München Recht bekommen. Das letzte Wort wird im Sommer 2023 der BGH haben.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
  • Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
  • Das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München: Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
  • Nun muss der Bundesgerichtshof für endgültige Klärung sorgen. Die mündliche Verhandlung findet am 15. Juni 2023 statt.
On

Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Das Oberlandesgericht (OLG) München stellte am 21. Juli 2020 fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.

Das Urteil gilt für tausende ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten. Nun muss der Bundesgerichtshof eine endgültige Entscheidung fällen. Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich.

Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus

Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.

Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.

Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.

Der Bundesgerichtshof hat das letzte Wort

Da der Insolvenzverwalter der BEV gegen das Urteil Revision eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Dieser verhandelt am 15. Juni 2023 über die Klage. Der vzbv ist zuversichtlich, dass der BGH im Sommer 2023 die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigen wird.

Jetzt News-Alert abonnieren

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Instrument der Musterfeststellungsklage. Zudem können Sie dort den News-Alert zur Musterfeststellungsklage kostenlos abonnieren.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.