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Musterklage gegen Erzgebirgssparkasse

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht.
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Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erzgebirgssparkasse

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat wegen fehlerhafter Zinsberechnungen bei Sparverträgen ("Prämiensparen flexibel“) eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eingereicht. Die Sparkasse hat nach Berechnungen der Verbraucherzentrale vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Gespräche, die zu einer akzeptablen Kompromisslösung führen sollten, sind gescheitert. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse erhoben. So müssen die Sparer nicht allein um ihr Recht und ihr Geld kämpfen. Betroffene Sparer können sich ab sofort anschließen und so unkomplizierter ihr Geld nachfordern.

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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.