Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 12. Mai um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Stand:
Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 wurden in den 16 Verbraucherzentralen über 12.500 Beschwerden zum Anbieter PVZ erfasst.*

Eine große Mehrheit der sich beschwerenden Verbraucher:innen berichten, keinen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben oder dass ihnen ein solcher untergeschoben wurde.

Obwohl Verbraucher:innen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften versprochen wurde, bekommen sie später eine Rechnung der Pressevertriebszentrale (PVZ). Zunächst erhalten Verbraucher:innen zwar das versprochene Probe-Abo. Dieses mündet jedoch unbemerkt in einem kostenpflichtigen Zeitschriften-Abo. Offenbar handelt es sich hierbei um eine Abofalle.

Betroffene Verbraucher:innen melden unterschiedliche Methoden, wie die Betrugsmasche funktioniert:

Gratis-Abo per Telefonanruf

Verbraucher:innen werden telefonisch sechs kostenlose Ausgaben einer Zeitschrift angeboten. Die Anrufer:innen versichern, dass eine Kündigung nicht erforderlich sei. Doch nach Ablauf des Gratis-Abos erhalten Betroffene eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung. Wird diese nicht beglichen, wird angedroht, die Zahlungsforderung im Nachgang per Inkassobüro einzutreiben.

 

Gewinnversprechen über Pop-up-Fenster

Beim Surfen im Internet öffnet sich ein Pop-up-Fenster und verspricht einen Gewinn. Verbraucher:innen berichten, dass sie ihre Daten auf einer Webseite eingeben sollen, um den versprochenen Gewinn zu erhalten. Jedoch folgt kein Gewinn, sondern ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo über eine Laufzeit von einem Jahr.

 

Beteiligung an einer Umfrage

Verbraucher:innen beteiligen sich telefonisch an einer Umfrage. Als Dankeschön sollen sie kostenlos Zeitschriften zugeschickt bekommen. Stattdessen folgte ein kostenpflichtiges Abo.

 

Kostenlose Zeitschriften nach Bestellung im Internet

Nach einer Bestellung im Internet sollten Verbraucher:innen die kostenlose Ausgabe einer Zeitschrift bekommen. Es folgt ein kostenpflichtiges Abo.

 

Datenabfragen für Produkttests

Um als Produkttester arbeiten zu können, hinterlegen Verbraucher:innen ihre Daten auf einer Webseite. In Folge dessen erhielten die Betroffenen ein 13-monatiges kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo.

 

Werbung in Sozialen Medien für kostenlose Produktproben

Verbraucher:innen klicken in Sozialen Medien auf einen Link, über den sie eine kostenlose Probe für ein Kosmetikprodukt erhalten sollten. Stattdessen bekommen Betroffene Zeitschriften mit einer Zahlungsaufforderung.

 

 

Verbraucher:innen versichern, dass sie zuvor keine Vertragsdokumente für ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo erhalten haben – beispielsweise eine Auftragsbestätigung. Erst mit dem Empfang der Rechnung durch die PVZ erfahren sie von dem vermeintlichen Vertragsschluss.

Die PVZ wird von Unternehmen beauftragt, Zahlungen einzufordern. Sehr zum Ärger der Verbraucher:innen, die die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten.

Einwände der Verbraucher:innen und deren Vorwurf, dass ihnen ein kostenpflichtiges Abo untergeschoben worden sei, schenkt die PVZ in diesen Fällen keine Beachtung. Mit Nachdruck verfolgt die PVZ die Zahlungsansprüche ihrer Auftraggeber weiter.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Falls Sie eine Rechnung erreicht, reagieren Sie sofort! Bestreiten Sie den Vertragsschluss. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief gegen unberechtigte Forderungen.
  • Widerrufen oder kündigen Sie zugleich und zur Sicherheit den Vertrag. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief für Widerrufe und weitere Informationen zum Widerruf sowie zur Kündigung.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Unternehmen etwas verschenken.
  • Vertrauen Sie nie auf mündliche Zusagen, sondern lassen Sie sich alles schriftlich geben.
  • Wenn Sie einen unerwünschten Werbeanruf erhalten, weisen Sie darauf hin, dass sämtliche Daten gelöscht werden sollen und dass Sie künftig nicht mehr angerufen werden möchten. Stellen Sie außerdem Fragen, statt zu antworten:
    - Mit wem spreche ich?
    - Für welches Unternehmen rufen Sie an?
    - Was ist der Grund für Ihren Anruf?
  • Überlegen Sie, ob eine Drittanbietersperre Sinn macht. Denn mit der Drittanbietersperre ist wenigstens der Abrechnungsweg über die Handyrechnung blockiert.
  • Lassen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten.
Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


* Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).