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Politikcheck des vbzv: Energiekrise und steigende Preise stehen im Fokus

Stand:
Am 26. September 2022 ist die Bundesregierung ein Jahr im Amt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht in seinem Politikcheck Bilanz, was die Bundesregierung bei verbraucherpolitischen Themen in diesem Jahr geschafft hat.

Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Energiepreiskrise stellt die Ampel-Koalition vor Herausforderungen.
  • Zudem ist die Bundesregierung beim Thema Entlastungen für Verbraucher:innen gefordert.
  • Bei einigen verbraucherpolitischen Vorhaben ist die Regierung aus Sicht des vzbv im Hintertreffen.
  • Welche das sind, erfahren Sie im Politikcheck.
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Kritik am Entlastungspaket

Am 26. September 2022 ist die Bundesregierung 1 Jahr im Amt. Die steigenden Preise nicht nur im Energiebereich belasten Verbraucher:innen. Anfang September hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket verabschiedet. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) enthält er viele wichtige Punkte. Es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf, vor allem bei der Frage, was auf das 9-Euro-Ticket folgen soll, und was bei drohenden Gas- und Stromsperren geschehen soll. Hier fordert der vzbv ein Energiemoratorium bei Zahlungsunfähigkeit.

"Wir erleben derzeit die größte Verbraucherpreiskrise seit Jahrzehnten. Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Krisenbewältigung zur Priorität ihrer Arbeit erklärt hat. Entscheidend ist, dass die angekündigten Milliarden-Entlastungen spürbar und gezielt bei den Menschen ankommen", so Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Verbraucherpolitische Vorhaben im Blick

Wie bereits in der letzten Legislaturperiode begleitet der vzbv die Arbeit der Bundesregierung mit einem Politikcheck. Das Online-Tool zeigt die Entwicklung von 21 ausgesuchten verbraucherpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Dazu gehören energiepolitische Fragen, aber auch andere Themen aus dem Verbraucheralltag. Der Politikcheck bewertet die Arbeit der Bundesregierung regelmäßig – nach 100 Tagen im Amt, einem Jahr nach der Bundestagswahl, zur Halbzeit der Legislatur sowie ein Jahr vor der nächsten Wahl.

Vor allem bei 3 Punkten zeichnet sich ab, dass sich noch nicht viel bewegt hat:

  • Bei der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie,
  • der Neuaufstellung der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) vor,
  • dem Recht auf Reparatur.

Ausgewählte Themen - und wie weit die Bundesregierung in einem Jahr gekommen ist

Keine EEG-Umlage mehr

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Verbraucher:innen keine EEG-Umlage mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Das forderte der vzbv schon lange und begrüßt die Abschaffung der Umlage.

Doch die Entlastung geht noch nicht weit genug. In einem nächsten Schritt muss ein Klimageld eingeführt werden, um Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig an private Haushalte zurückzuerstatten.

Die Einführung eines dafür notwendigen Auszahlungsmechanismus ist für 2023 angekündigt.

Stärkung des Tierwohls

Bei der Stärkung des Tierwohls durch eine Tierhaltungskennzeichnung liegt immerhin ein Referentenentwurf vor.

Diesen Schritt begrüßt der vzbv. Beim Referentenentwurf gibt es aber viel Luft nach oben.

Die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind nicht ambitioniert genug, um wirklich für mehr Tierwohl zu sorgen.

Es fehlt ein verbindlicher Zeitplan, wann die nächsten wichtigen Schritte zum Umbau der Tierhaltung umgesetzt werden.

Unabhängige Patientenberatung

Bei der Neuaufstellung der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) drängt die Zeit. Bislang hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier erstellt. Ein Referentenentwurf liegt aber noch nicht vor.

Wird die Gesetzgebung nicht zügig angegangen und bis Jahresende abgeschlossen, wird die Zeit für den Neuaufbau der Strukturen zu knapp.

Priorität muss haben, die neue UPD in die Hände der Verbraucher:innen- und Patient:innenverbände zu geben und ihre Unabhängigkeit gegenüber Politik, Krankenkassen und Leistungserbringenden sicherzustellen.

EU-Verbandsklage

Auch für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie gibt es bisher keinen Referentenentwurf aus Bundesministerium der Justiz. Die Richtlinie muss bis zum 25. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.

Zumal eine anwenderfreundliche Umsetzung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine echte Entlastung für die Justiz und ein Gewinn für die Verbraucher:innen sein kann.

Recht auf Reparatur

Das Recht auf Reparatur wurde zwar von Beginn an als eine Priorität von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke genannt, konkrete Vorschläge lassen allerdings auf sich warten.

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