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Bist du sicher?

Stand:
Ein unterhaltsames Lernkartenspiel zum Thema Verbraucherschutz im Netz für Gruppen im Alter von 12 – 16 Jahren.
Bist du sicher - Lernkartenspiel
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Ist Paypal „Family and Friends“ eine sichere Bezahlmethode? Darf man ein Klassenfoto einfach so auf Insta posten? Was macht man, wenn man Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist? 

Zusammen mit Klicksafe e.V. hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Kartenspiel für Schulklassen entwickelt, in dem Schüler:innen ihr Wissen zu den Themenbereichen Online-Shopping, Cybercrime, Apps und Games und Social Media unterhaltsam überprüfen und ausbauen können.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verbraucherschutzthemen wie Datenschutz, Bezahlmethoden, Vertragsrecht und Datensicherheit. Das klingt erstmal trocken, begegnet den Schüler:innen aber überall im Netz: Beim Shoppen von neuen Sneakern, bei In-App-Käufen in Games oder beim Posten von Fotos und Videos auf Social Media. Die Fragen beziehen sich deshalb auf alltagsnahe Situationen, die in den Beratungen der Verbraucherzentrale immer wieder Thema sind. Die Schüler:innen werden so spielerisch mit Basiswissen versorgt, dass ihnen helfen soll, kritischen Situationen im Netz zu erkennen und gut darauf reagieren zu können.

Neben reinen Wissensfragen, für die Punkte verteilt werden, gibt es im Spiel auch Aktionskarten, die die Spieler:innen gemeinsam in der Gruppe absolvieren und für die Kreativität und Teamwork notwendig ist. So wird aus dem Quizspiel ein spaßiges Gruppenerlebnis. 

„Bist du sicher?“ auf einen Blick:

Zielgruppe: Schüler:innen zwischen 12 – 16 Jahre 
Gruppengröße: Pro Spiel max. 8 Personen  
Dauer pro Spiel: 45 – 90 Minuten  
Kosten: kostenfrei 
Bestellung über: https://www.klicksafe.de/materialien/bist-du-sicher

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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
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