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Unterrichtsmaterial: Die eigenen Rechte kennen

Stand:
Das Bildungsmaterial vermittelt Hintergrundwissen zu den Themen Kaufentscheidung, Werbung und Kaufverträgen für Lehrkräfte und unterstützt sie bei der Unterrichtsplanung durch Methodensammlungen und Materialien.
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Das Thema Verbraucherrecht ist nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Schülerinnen und Schüler wichtig. Kinder und Jugendliche bilden eine gezielt durch Werbung und Produktdesign angesprochene Kundengruppe, sie treffen Kaufentscheidungen – wenn auch noch nicht unbedingt allein. Mit ihrem Taschengeld können Schülerinnen und Schüler auch bereits selbständig agieren und treffen erste Konsumentscheidungen selbst. Grundlegendes Wissen über die wichtigsten Regelungen ermöglicht ein selbstbewussteres Auftreten als informierte und kritische Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits in jungen Jahren und damit niedrigeren Klassenstufen für das Thema zu sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 09/2023
Schulform: Alle
Zielgruppe: Klasse 5 - 13
Fächer: Fachübergreifend

Die Inhalte des Bildungsmaterials

Die Kaufentscheidung

Kinder und Jugendliche sind eine interessante Werbe-Zielgruppe für Unternehmen und werden deshalb gezielt adressiert. Das Bildungsmaterial informiert über verschiedene Werbeformen und gibt Tipps, wie Kaufentscheidungen zum Beispiel durch Preisvergleiche rationaler getroffen werden können.

Der Kaufvertrag

Smartphones sind viel mehr als nur Telefone – viele ihrer Funktionen lassen sich aber nur mit Apps nutzen. Deshalb stehen die kleinen Programme Mit jedem Kauf wird ein Vertrag abgeschlossen, mit Rechten und Pflichten für beide Vertragspartner. Das Bildungsmaterial informiert über die wichtigsten damit zusammenhängenden verbraucherrechtlichen Themen wie Gewährleistungs- und Widerrufsrecht und sichere Bezahlmethoden. Da Kinder und Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig sind, wird auch die Geschäftsfähigkeit thematisiert.

Download des Materials

Die eigenen Rechte kennen

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Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

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Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.