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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Was passiert, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst erklären kann? Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht schaffen Abhilfe. Mit einer Patientenverfügung erlauben oder untersagen Sie medizinische Maßnahmen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Person für Sie entscheidet, wenn Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, beispielsweise durch einen Unfall, Krankheit oder Alter.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


In der Beratung helfen Ihnen unsere Expert:innen zum Beispiel bei folgenden Fragen:

Patientenverfügung

  • Brauche ich eine Patientenverfügung?
  • Was sollte in der Patientenverfügung enthalten sein? Wie baue ich sie auf?
  • Wie formuliere ich die Patientenverfügung rechtssicher?

Vorsorgevollmacht

  • Wofür ist eine Vorsorgevollmacht? Brauche ich eine?
  • Welches Formular eignet sich dafür? Worauf muss ich beim Ausfüllen achten?

Die Beratung bieten wir an:

  • vor Ort in unseren Beratungsstellen (siehe unten)

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

Preise
Persönliche Beratung
30 Minuten
20,00 Euro
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
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