Berechnungsgrundlage abschließend geklärt
Mit den Urteilen vom 9. Dezember 2025 endet für viele Sparer:innen ein jahrelanges Warten. Der BGH bestätigte die Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Dieses folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln vereinbart hatten und die Zinsen deshalb neu zu berechnen sind.
„Die Urteile sind ein Erfolg für den Verbraucherschutz, denn die beiden Sparkassen konnten nur durch die Musterklagen zur Aufarbeitung dieses Problems bewegt wer-den“, meint Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, und ergänzt: „Leider ist der BGH unserer Auffassung nicht gefolgt, die Langfristigkeit der Sparverträge bei den Zinsen stärker zu berücksichtigen. Daher ergibt sich ein gemischtes Bild für die Abrechnung: Während zahlreiche Klageteilnehmende mit Nachzahlungen rechnen können, wird es auch Sparer:innen geben, die keine weiteren Ansprüche gegenüber den Sparkassen haben.“
Sparkassen sind aufgefordert, die Urteile umzusetzen
Die Urteile allein führen zwar nicht automatisch zu neuen Abrechnungen oder Nachzahlungen, da es sich um Feststellungsurteile handelt. Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Brandenburg schreiben beide Sparkassen ihre betroffene Kundschaft jetzt jedoch an, um die Urteile zeitnah umzusetzen. „Die Betroffenen erwarten hier eine nachvollziehbare Berechnung ihrer Ansprüche“, so Schaarschmidt.
Wer sich an der Klage beteiligt hat, dazu aber bis Ende Februar nicht von seiner Sparkasse kontaktiert wird oder weiteren Klärungsbedarf bezüglich der Schreiben hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.
Darum ging es in den Verfahren
In den 1990er- und 2000er-Jahren boten unter anderem die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße Prämiensparverträge unter dem Namen „Prämiensparen flexibel“ an. Neben den regulären Zinsen erhielten Sparer:innen dort jährliche Prämien. Seit 20 Jahren bemängeln Gerichte allerdings fehlende oder intransparente Regelungen der Banken zu Zinsanpassungen in solchen variabel verzinsten Sparverträgen. Viele Institute verweigerten faire Anpassungsmechanismen, weshalb Verbraucherzentralen bundes-weit mehr als ein Dutzend Musterprozesse führten oder führen.
Verbraucherzentrale setzt Musterklagen durch
Um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, erhob die VZB Musterfeststellungs-klagen gegen beide Sparkassen. Rund 300 Verbraucher:innen schlossen sich der Klage gegen die Sparkasse Barnim an, etwa 400 derjenigen gegen die Sparkasse Spree-Neiße. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verpflichtete die Sparkassen am 3. Mai 2024 erstmals dazu, eine transparente Zinsberechnung vorzunehmen. Die Verbraucherzentrale kritisierte jedoch, dass die festgelegte Anpassung die langfristige Ausrichtung der Sparverträge nicht ausreichend berücksichtigte. Deshalb legte sie gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Revision beim BGH ein, die jedoch in beiden Fällen erfolglos blieb, obwohl die Berechnung für die Verbraucher:innen ungünstiger ausfiel als an anderen Oberlandesgerichten in Deutschland.
Weitere Informationen und Hintergründe zu den Musterklagen finden Interessierte hier:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen