Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 18. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Angeblicher Energiekostenbeitrag: Vorsicht vor gefälschten Rechnungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Betrugsmasche
Anschreiben Betrugsmasche Energiekostenbeitrag

Aktuell erhalten Brandenburger Verbraucher:innen gefälschte Rechnungen, die zur Überweisung eines vermeintlich geschuldeten Energiekostenbeitrages auffordern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen.

Off

Frei erfundene Rechnungen
Aufgrund des umsichtigen Energieverbrauches müsse man lediglich einen CO2-Ausgleich von 79,84 Euro bezahlen. So steht es in Briefen, die derzeit Brandenburger Verbraucher:innen erreichen. "Die Rechnungen sind frei erfunden", sagt Stefanie Kahnert, Juristin in der VZB. Doch auf den ersten Blick mutet der Brief seriös an: Neben dem Namen Kuzniarski finden sich die Begriffe Energieverwaltung und Beitragsservice Deutschland, über der Adresse des Absenders und Angabe einer Beitragsnummer prangt ein vermeintliches Prüfzeichen des TÜV Rheinland. Auf Nachfrage der VZB meldete dieser zurück, die Firma nicht zertifiziert zu haben. 

Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen
Die Masche hat zum Ziel, dass Verbraucher:innen die Beiträge überweisen. Erst einmal überwiesen wird es schwer, das Geld zurückzuerhalten. Verbraucherschützerin Kahnert rät: "Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen. Wir empfehlen, bei der Polizei Strafanzeige zu stellen."

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.