Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist weiterhin so attraktiv wie nie. Die Bundesregierung hat jedoch eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt, durch die sich die Bedingungen ändern könnten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, wie hoch die Förderung aktuell ist und warum sich der Heizungstausch jetzt besonders lohnen kann, ein übereilter Austausch aber trotzdem keine gute Lösung ist.
Gesetzesänderung steht bevor
Derzeit können Bürger:innen die Förderung weiterhin in vollem Umfang beantragen. Besonders wer sowieso gerade einen Heizungstausch plant, sollte die Antragstellung aber nicht auf die lange Bank schieben. Spätestens Ende Mai könnten sich die Förderbedingungen im Zuge der geplanten Reform des GEG ändern. Neben der inhaltlichen Überarbeitung des Gesetzes ist eine Anpassung der Förderprogramme möglich. „In welchem Umfang die Regierung das Gesetz und die Förderung verändert, ist derzeit noch offen. Bislang steht lediglich fest, dass das GEG künftig den Namen ‚Gebäudemodernisierungsgesetz‘ tragen soll. Bis zur Reform gilt die bisherige Förderung aber weiter“, weiß Joshua Jahn, Energieexperte bei der VZB.
Bis zu 70 Prozent Förderung sind möglich
Die Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, beispielsweise einer Wärmepumpe, beträgt aktuell 30 Prozent. Durch zusätzliche Bonusförderungen, etwa für einkommensschwache Haushalte oder beim Austausch besonders alter fossiler Heizungen, kann der Zuschuss insgesamt bis zu 70 Prozent erreichen. Die förderfähigen Bruttokosten liegen bei maximal 30.000 Euro. „Bei einer Förderung von 70 Prozent würde der Staat also insgesamt bis zu 21.000 Euro übernehmen“, rechnet Jahn.
Gute Planung ist das A und O
Trotz attraktiver Fördermöglichkeiten sollten Eigentümer:innen einen Heizungstausch sorgfältig planen. In vielen Fällen ist er nur in Verbindung mit vorhergehenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sinnvoll. „Eine neue Heizung in einem schlecht sanierten Haus führt in Anschaffung und Betrieb zu hohen Kosten. Selbst das beste Förderprogramm kann diese Mehrkosten nicht kompensieren“, warnt Jahn und ergänzt: „In der Energieberatung der Verbraucherzentrale erhalten Eigentümer:innen wertvolle Tipps, wie sie am besten vorgehen.“
Individuelle Beratung
Alle Fragen zum Thema Heizungstausch und Förderung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Interessierte vereinbaren online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin.
Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772
