Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Immer einen kühlen Kopf behalten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Hitzeschutz im Sommer

Bei Rekordtemperaturen von über 39 Grad wie am vergangenen Sonntag in Cottbus ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Bereits einfache Maßnahmen können verhindern, dass sich die Wohnräume zu stark aufheizen. Hausbesitzer:innen können zudem durch bauliche Veränderungen für erträglichere Raumtemperaturen sorgen. Wie man die Temperatur im Sommer in den eigenen vier Wände senkt, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Off

Nachts Lüften und für Durchzug sorgen

Richtiges Lüften ist im Sommer enorm wichtig, um die Wohnung möglichst kühl zu halten. Sind die Wohnräume erst einmal richtig aufgeheizt, kommt es zu erheblichem Stress für den Körper. Tagsüber sollten die Fenster deswegen geschlossen bleiben und dann geöffnet werden, wenn es draußen kälter als drinnen ist. „Lüften Sie vor allem nachts und am besten mit Durchzug, indem Sie Fenster in verschiedenen Räumen oder Etagen öffnen“, so Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Ventilator statt mobiler Klimaanlage

Bei Hitze wächst zudem die Versuchung, ein günstiges, mobiles Klimagerät zu kaufen. Gerade bei einfachen Geräten kostet der Betrieb jedoch schnell mehr als die Anschaffung. „Wer gesundheitlich nicht auf Klimatisierung angewiesen ist, sollte stattdessen auf Schatten setzen und allenfalls einen Ventilator einsetzen. Der verbraucht deutlich weniger Strom“, erklärt Jahn.

„Türsteher-Prinzip“ beachten und Wärme nicht in die Wohnung lassen

Besonders viel Hitze dringt durch Balkontüren und (Dach-)Fenster ein. „Um das zu verhindern, gilt das „Türsteher-Prinzip“: Alles was draußen bleibt, kann drinnen keinen Ärger machen“, so der Verbraucherschützer. Einen Sonnenschutz sollte man also unbedingt außen anbringen, um die Wärme gar nicht erst in die Räume zu lassen. Möglich sind Rollläden, außenliegende Jalousien, Markisen oder Sonnensegel. „Bei großer Eile hilft auch schon ein weißes Tuch außen vor dem Fenster“, so der Experte.  

Förderung für Hitzeschutz erhalten

Eine Hitzeschutzmaßnahme für Hausbesitzer:innen ist eine nachträgliche Wärmedämmung. „Insbesondere das Dachgeschoss eignet sich hierfür, da es dort im Sommer häufig am heißesten ist“, so Jahn. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind sowohl außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen als auch nachträgliche Dachsanierungen für Hausbesitzer:innen förderfähig. Zuschüsse von jeweils bis zu 20 Prozent der Kosten sind möglich.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei Fragen rund um das Thema Hitzeschutz, Dämmung oder anderen Energiesparfragen können Verbraucher:innen Unterstützung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale erhalten. Unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) vereinbaren Interessierte einen Termin für eine kostenlose Telefonische- oder Videoberatung. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 700 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 150.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.