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Klagen gegen voxenergie und primastrom

Pressemitteilung vom
Jetzt zur Musterfeststellungsklage anmelden

Regelmäßig berät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) Kund:innen von voxenergie und primastrom. Verbraucher:innen, die sich nun gegen Preiserhöhungen der beiden Unternehmen zur Wehr setzen wollen, können sich den Musterfeststellungsklagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen anschließen.

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Seit vielen Monaten berät die VZB Betroffene von Preiserhöhungen der Unternehmen voxenergie und primastrom. Nun geht der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Muster-feststellungsklagen gegen die Preiserhöhungen der beiden Anbieter vor. Diese sind aus Sicht von Verbraucherschützer:innen unzulässig, da sie einseitig von den Anbietern und ohne Zustimmung der Betroffenen vorgenommen wurden.

„Ziel der eingereichten Musterfeststellungsklagen ist, dass Verbraucher:innen, die noch immer von diesen Anbietern beliefert werden, nur die ausdrücklich vereinbarten Preise zahlen müssen und auch Erstattung verlangen können, wenn sie die höheren Preise bereits gezahlt haben“, fasst Rico Dulinski, Energierechtsexperte der VZB, zusammen.

Wichtig zu wissen: Von einem Urteil oder Vergleich kann unmittelbar nur profitieren, wer sich im Klageregister des Bundesamts für Justiz einträgt. Die Verbraucherzentrale bietet einen Klage-Check mit wichtigen Hinweisen für die Eintragung an. Diese ist kostenlos. Betroffene können nach erfolgreicher Anmeldung den Ausgang des Verfahrens abwarten und müssen zu keinerlei Terminen erscheinen. 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Aufgrund der Energiepreiskrise bietet sie den Brandenburger:innen die Beratung zum Energierecht aktuell kostenlos an.


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 


 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.