Keine Spezialsteckdose nötig
„Die lang erwartete Norm regelt endlich rechtssicher die gelebte Praxis auf vielen Balkonen. Verbraucher:innen dürfen nun auch offiziell ab 1. Dezember ihr Balkonkraftwerk einfach in eine vorhandene Steckdose stecken und müssen dafür keine teure Spezialsteckdose mehr einbauen“, so Joshua Jahn, Pressesprecher der VZB. Damit Verbraucher:innen den Schuko-Stecker nutzen können, der auch bei vielen anderen Geräten wie Waschmaschinen und Computern zum Einsatz kommt, darf die Gesamtmodulleistung der Anlage allerdings maximal 960 Watt betragen und der Wechselrichter muss die Einspeisung auf 800 Watt begrenzen. Für Geräte mit einer höheren Modulleistung bis zu 2.000 Watt ist laut der Norm weiterhin ein spezieller Stecker nötig. Steckersolargeräte mit Energiespeicher werden von der aktuellen Produktnorm nicht erfasst.
Ergänzung bereits umgesetzter Vereinfachungen
Seit Jahresbeginn müssen Besitzer:innen nur noch eine abgespeckte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vornehmen. Sie können ihr Gerät zudem sofort in Betrieb nehmen und übergangsweise mit dem bisherigen Stromzähler weiterbetreiben. „Konkret heißt dies, dass sich ein älterer Stromzähler so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut“, erläutert Jahn.
Weitere Informationen zu diesem Thema hat die VZB hier auf ihrer Webseite zusammengefasst.
Individuelle Beratung
Alle Fragen zum Thema Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Interessierte vereinbaren online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin.
Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772.
