Kostenloses Online-Seminar „Hitzeschutz - kühler wohnen, aber wie?" am 23. Juni um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mangelnde Transparenz bei Fernwärme

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale setzt sich für die Rechte von Verbraucher:innen ein, mahnt Anbieter in Brandenburg ab und diskutiert weiteres Eingreifen mit der Politik.

Rund 30 Prozent der Brandenburger Haushalte nutzen Fernwärme – Tendenz in der Energiewende steigend. Umso wichtiger ist es, dass Anbieter die Fernwärmepreise fair gestalten sowie nachvollziehbar und gesetzeskonform kommunizieren. Doch genau daran mangelt es bei einigen Anbietern, wie eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zeigt.

Off

Transparenzvorschriften werden nicht von jedem Lieferanten beachtet

Die VZB hat sich die Fernwärmenetze im Land Brandenburg angeschaut und geprüft, ob die Unternehmen die gesetzlichen Transparenzvorschriften einhalten. „Hierzu gehört beispiels-weise, dass die Fernwärmelieferanten Informationen zu Preisen, Preisbestandteilen und möglichen Preisänderungen transparent auf ihrer Internetseite veröffentlichen“, so Rico Dulinski, Jurist bei der VZB. Die Untersuchung der VZB hat ergeben, dass einige Anbieter die gesetzlichen Regelungen, die bereits seit mehr als drei Jahren gelten, nicht vollständig oder gar nicht umsetzen. Bei manchen Versorgern fehlen einzelne Angaben, bei anderen sind überhaupt keine Informationen zu finden. 

Verbraucherzentrale setzt sich für die Rechte der Energiekund:innen ein

Die VZB hat bisher sechs Anbieter im Land Brandenburg erfolgreich abgemahnt. Alle diese Unternehmen haben Unterlassungserklärungen abgegeben und – was noch wichtiger ist – ihre Internetauftritte entsprechend angepasst oder dies angekündigt. „Fernwärmekund:innen und Interessierte finden die gesetzlich geforderten Informationen nun bei diesen Anbietern auch online“, so Dulinski.

Weitere Schritte geplant

Die sechs Abmahnungen sind ein erster wichtiger Schritt, um faire Versorgungsbedingungen auf dem Brandenburger Fernwärmemarkt sicherzustellen. Zentral dafür ist zunächst Klarheit.  Die VZB setzt sich dabei weiterhin aktiv für Verbraucher:innen ein und kämpft für ihre Rechte. „Wir werden weiter genau hinschauen und so sicherstellen, dass die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben einhalten“, so Dulinski. Nur bei voller Transparenz können Verbraucher:innen informierte Entscheidungen treffen und werden nicht unrechtmäßig benachteiligt. 

Forderung an die Landespolitik

Um die Transparenz zu verbessern und Verbraucher:innen vor Preissteigerungen besser zu schützen, fordert die VZB eine effektive Aufsicht für einen verbraucherfreundlichen Fern-wärmemarkt in ihren insgesamt #14 verbraucherpolitischen Forderungen für die Brandenburger Legislaturperiode bis 2029. „Für Fernwärmekund:innen gibt es kaum Möglichkeiten, sich gegen Preiserhöhungen zu wehren. Für konkrete Missbrauchsprüfungen und angesichts der rasanten Entwicklungen am Energiemarkt braucht es daher eine neue Sektoruntersuchung des Fernwärmemarktes durch die öffentliche Hand und dazu eine Stärkung der hiesigen Landeskartellbehörde“, so Dulinski. Nur so kann das Land etwaige Gewinnmitnahmen durch Versorger in diesem monopolartigen Markt verhindern und für mehr Transparenz und bezahlbare Preise für Verbraucher:innen sorgen.

Diskussion von Lösungsmöglichkeiten

Ihre Verbesserungsvorschläge für den Fernwärmemarkt in Brandenburg stellt die VZB Interessierten aus Parlament und Verwaltung in ihrem öffentlichen Videotalk „Verbraucherpo-litik aktuell“ am 26.05.2025 von 15 bis 16 Uhr vor. Dazu diskutiert sie mit Emanuel Kollmann, Analyst bei der Monopolkommission mit dem Schwerpunkt Regulierung der Energiemärkte, der am Hauptgutachten XXV: Wettbewerb 2024 mitgearbeitet hat. Anmeldung unter: Verbraucherpolitik aktuell: Bezahlbare Energiepreise in Brandenburg – Fokus Fernwärme. Die Teilnahmezahl ist begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.