Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion
An sonnigen Sommertagen speisen zahlreiche Solaranlagen gleichzeitig große Mengen Strom ins Netz ein. „Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und senkt gleichzeitig die Energiepreise, die zeitweise an der Strombörse sogar ins Negative fallen“ so Günter Merkel, Energieberater der VZB. Allerdings führen die großen Mengen an Solarstrom auch zu einer wachsenden Belastung des Stromnetzes. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber durch das Solarspitzengesetz eine neue Regelung eingeführt. Haushalte, die seit dem 25. Februar 2025 eine Solaranlage mit einer Leistung von mehr als zwei Kilowatt in Betrieb nehmen oder genommen haben, erhalten in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr.
Regelung gilt nur für neue Anlagen mit intelligentem Stromzähler
Die Regelung betrifft insbesondere neue Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, die in der Regel zwischen drei und 20 Kilowatt Leistung haben. Voraussetzung ist zudem die Installation eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) und einer Steuerbox. Ansonsten wird die Einspeisung pauschal auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt. Für Anlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt ist der Einbau eines Smart Meters aber ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Trotz dieser Vorgaben bleibt Solarstrom wirtschaftlich weiterhin attraktiv. „Die Förderdauer verlängert sich automatisch um die Zeiträume ohne Vergütung, sodass über die Jahre hinweg keine großen finanziellen Nachteile entstehen“, erläutert Merkel.
Eigenverbrauch weiterhin am attraktivsten
Bestandsanlagen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Sie erhalten auch bei negativen Börsenstrompreisen weiterhin eine Vergütung. „Egal ob alte oder neue Anlagen, der direkte Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms bleibt die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung“ erklärt Energieexperte Günter Merkel. Viele Solaranlagen werden inzwischen mit Batteriespeichern kombiniert, die den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen können.
Individuelle Beratung
Alle Fragen zum Thema Solaranlagen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet in einer persönlichen Beratung, telefonisch oder per Videochat statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch anbieterunabhängig sowie individuell bei den Menschen zu Hause. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772