Kostenloses Online-Seminar „Heizsysteme im Kostenvergleich. Worauf sollten Sie achten?" am 4. Juni um 17:00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Stromversorger müssen Preiserhöhungen ankündigen

Pressemitteilung vom
Nach Abmahnung durch Verbraucherzentrale: SWK Energie GmbH gibt Unterlassungserklärung ab

Anfang des Jahres erhöhten zahlreiche Energieversorger ihre Preise. So auch die SWK Energie GmbH – allerdings ohne Kund:innen über die beabsichtige Preiserhöhung vorher zu informieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte das Unternehmen deshalb ab und erreichte eine Unterlassungserklärung.

Off

Eine Brandenburger Verbraucherin hatte im Herbst letzten Jahres mit der SWK Energie GmbH einen Stromliefervertrag mit Preisgarantie abgeschlossen. Als sie im Februar dieses Jahres einen Blick in ihr Kundenkonto warf, staunte sie nicht schlecht: Einzelne Preisbestandteile und damit auch der Gesamtpreis waren höher als ursprünglich vereinbart. Auf konkrete Nachfrage teilte das Unternehmen mit, dass die Netzentgelte zu Beginn des Jahres gestiegen und diese Kosten vereinbarungsgemäß an sie weitergegeben worden seien. Auf ihre Frage, warum sie nicht vorher über die Erhöhung der Preise informiert worden sei, erhielt die Verbraucherin keine Antwort.

„Grundsätzlich sind Preiserhöhungen bei Preisgarantien nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Energieversorger die Preiserhöhung vertraglich mit ihren Kund:innen vereinbart haben“, erklärt Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der VZB. „Selbst dann aber muss das Unternehmen die Erhöhung ankündigen, und zwar mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung. Denn schließlich sollen Verbraucher:innen vor der anstehenden Preissteigerung die Möglichkeit haben, Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls auch den Anbieter zu wechseln“, so Dulinski weiter.

Nach erfolgreicher Abmahnung der VZB verpflichtete sich die SWK Energie dazu, Verbraucher:innen zukünftig über jede Preisänderung rechtzeitig im Voraus zu informieren. Und ein weiterer Erfolg konnte erzielt werden: In dem nach der Beratung bei der VZB eingeleiteten Schlichtungsverfahren einigte sich das Unternehmen mit der betroffenen Verbraucherin darauf, den Vertrag zu günstigeren Konditionen fortzuführen. „Nachhaken, wenn man plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt wird, kann sich lohnen“, resümiert der Energierechtsexperte.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.