Wichtige Änderungen beim Umzug
Seit dem 6. Juni 2025 gilt ein beschleunigtes Wechselverfahren im Strommarkt. Der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels muss binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Verbraucher:innen haben jedoch weiterhin die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres bisherigen Stromvertrags zu beachten und können einen laufenden Vertrag nicht vorzeitig beenden. Neu ist zudem, dass eine An- und Abmeldung des Stromvertrags nicht mehr rückwirkend möglich ist. Daher sollten Verbraucher:innen dem Versorger einen Ein- oder Auszug rechtzeitig vor dem Wohnungswechsel melden. „Wer das nicht tut, läuft Gefahr, beim Einzug ungewollt in die teure Grundversorgung zu rutschen. Beim Auszug kann es sogar vorkommen, dass das Vertragsverhältnis auf dem Zähler weiterläuft und der Versorger den ursprünglichen Mieter:innen den Stromverbrauch der neuen Mietpartei in Rechnung stellt,“ warnt Daniela Hofmann, Energierechtsexpertin der VZB.
Die neue Marktlokations-ID
Für den beschleunigten Wechsel des Stromlieferanten ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) entscheidend. Diese elfstellige Nummer finden Ver-braucher:innen auf ihrer Stromrechnung oder können sie im Falle eines Umzugs für die neue Wohnung bei ihrem Vermietenden erfragen. Die MaLo-ID ermöglicht Energieversorgern eine eindeutige Zuordnung der Verbrauchsstelle und bleibt selbst bei einem Aus-tausch des Stromzählers bestehen.
Vorsicht vor Haustürgeschäften
„Verbraucher:innen sollten ihre MaLo-ID niemals leichtfertig telefonisch oder an der Haustür weitergeben. Unseriöse Anbieter könnten sie sonst für einen unerwünschten Vertragswechsel missbrauchen“, warnt Hofmann. Verträge, die so zustande kommen, lassen sich aber grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.