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Im Ski-Urlaub richtig versichert

Pressemitteilung vom
Die wichtigsten Tipps der Verbraucherzentrale

Die Winterferien stehen – nicht nur – in Brandenburg vor der Tür. Für alle, die sie zum Skifahren nutzen, stellt sich die Frage, welche Versicherungen nötig und sinnvoll sind. Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Welche weitreichenden Schadensfälle sollten Ski-Begeisterte zuerst absichern?

Schaarschmidt: Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung sind für alle, die zu Hause bleiben oder in den Ski-Urlaub fahren, unabdingbar. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, finanzielle Folgen nicht nur bei Krankheit abzufedern, sondern auch, wenn sich Versicherte etwa beim Skifahren oder Rodeln so schwer verletzen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Bei Kindern kommt eine sogenannte Kinderinvaliditätsversicherung in Frage. Diese leistet, wenn der Schadenfall durch Unfall oder auch durch Krankheit eintritt. Sind eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung nicht möglich, etwa weil ein Vertragsabschluss vom Versicherer schon abgelehnt wurde oder doch zu teuer ist, kann eine Unfallversicherung ersatzweise sinnvoll sein. Diese beinhaltet auch Kostenersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungsleistungen, sowie für den Transport in ein nahe gelegenes und geeignetes Krankenhaus.

Wer selbst einen Unfall verschuldet, für den gilt: Fahre ich jemanden um, etwa weil ich die FIS-Verhaltensregeln fahrlässig nicht beachtet habe, ist die private Haftpflichtversicherung wichtig. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet, wenn ich haftbar bin.
 

Wie lässt sich eine optimale Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten?

Schaarschmidt: Eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer im Gepäck sein. Denn in den Skigebieten im Alpenraum sind oft nur Arztleistungen auf Privatrechnung verfügbar. Da hilft die EU-Krankenversicherungskarte nur begrenzt. Auf Rechnung gezahlte Arztkosten können sich zusätzlich Versicherte zu Hause von der Versicherung erstatten lassen. Wichtig zu wissen ist, dass hierüber auch ein Rücktransport etwa per Hubschrauber versichert ist. Bei Abschluss sollten Interessierte in den Versicherungsbedingungen darauf achten, dass es bereits ausreicht, wenn dieser Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Eine medizinische Notwendigkeit dagegen ist für Ärzte oft schwer zu belegen.
 

Sind Versicherungen für die Ausrüstung nötig?

Wer Ski-Ausrüstung ausleiht, muss diese aus unserer Sicht nicht extra versichern, auch nicht beim Skiverleih vor Ort. Denn der Verlust fremder oder auch eigener Ski ist in der Regel verkraftbar und damit nicht existenzgefährdend.

Trotzdem könnte die Ausrüstung in bereits vorhandenen Verträgen versichert sein. Wer es vor dem Winterurlaub genau wissen will, schaut am besten schon zu Hause in seine Versicherungsunterlagen. Bei Vereinbarung könnte die eigene private Haftpflichtversicherung für Verlust oder Beschädigung geliehener Ski leisten. Allerdings könnte ein Selbstbehalt von beispielsweise 250 Euro vorgesehen sein.

Im Falle eines Einbruchdiebstahls könnte im Rahmen der Außenversicherung die eigene Hausratversicherung zuständig sein. Ersatz gibt es aber nur, wenn die Ausrüstung aus einem verschlossenen Raum entwendet wurde, beispielsweise aus einer Dachbox oder aus dem Skikeller. Zudem ist meist eine Strafanzeige erforderlich.
 

Bestehen auch Möglichkeiten zur Erstattung von Skipässen?

Schaarschmidt: Verletzte haben Glück im Unglück, wenn sie etwa den Wochen-Skipass unverzüglich zurückgeben und den Restwert erstattet bekommen können. Geregelt ist das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bergbahnen. Nötig ist in der Regel die Vorlage oder Nachreichung eines Attestes einer am Skiort ansässigen Arztpraxis.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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