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Verbraucherzentrale zur Schließung von Bankfilialen

Pressemitteilung vom
Öffentliche Sparkassen sollten einspringen

Nach aktuellen Medienberichten will sich neben der Deutschen Bank deren Postbank verstärkt aus der Fläche zurückziehen und dabei nicht nur eigene Filialen schließen, sondern zusätzlich das Netz von Partneragenturen ausdünnen. Das dürfte negative Auswirkungen auf die Versorgung mit Bankdienstleistungen auch in Brandenburg haben. Die Verbraucherzentrale fordert Land sowie Kommunen auf, diese Lücke auszufüllen. Sie müssen mit Sparkassen als den Anstalten öffentlichen Rechts neben einem ordentlichen Filialnetz landesweit für verbraucherfreundliche Finanzprodukte sorgen.

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Dazu meint der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Die Leistungen der Sparkassen müssen endlich im Brandenburgischen Sparkassengesetz festgelegt werden. Andernfalls könnten auch sie sich über die nächsten Jahre zu reinen Onlinebanken entwickeln. Nur eine Verbindlichkeit in puncto Filialnetz und gutem Angebot sichert landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für die Zukunft und rechtfertigt die Sonderrolle, die die Sparkassen EU-weit genießen.“

Verbraucherzentralen hatten im vergangenen Jahr ein verwaltungswissenschaftliches Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Möglichkeiten zu mehr Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer aufzeigt. Auch auf dieser Basis hat die Verbraucherzentrale Brandenburg für die anstehende Landtagswahl und die Legislatur bis 2029 insgesamt #14 verbraucherpolitische Forderungen aufgestellt – darunter zum Themenfeld Finanzen:

#2 FINANZEN: RÜCKBESINNUNG DER SPARKASSEN AUF IHRE SONDERROLLE

➔ Forderung: Öffentliche Anforderungen im BbgSpkG festschreiben

Kündigungswellen von für die Altersversorgung geplanten Prämiensparverträgen, Falschberechnung von Zinsen oder Schließung von Filialen: Das Geschäftsgebaren vieler Sparkassen fällt seit einigen Jahren negativ auf – und das trotz ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge. Damit Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts ihrer wichtigen Sonderrolle auch im EU-Kontext wieder gerecht werden, sollte klargestellt werden, dass Gewinnerzielung nicht Hauptzweck ihres Tuns ist. Anforderungen wie die Versorgung mit Bankautomaten und Filialen in der Fläche sowie ein Mindestangebot an verbraucherfreundlichen Produkten müssen klar im hiesigen Sparkassengesetz (BbgSpkG) verankert werden.

➔ Forderung: Verbraucherinteressen bei der Aufsicht berücksichtigen

Für mehr Transparenz im Sparkassenhandeln sollten Verwaltungsräte öffentlich tagen, wenn es um grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik oder die Verwendung etwaiger Gewinne geht. Zur konsequenten Berücksichtigung von Verbraucherbelangen bei Sparkassen muss auch die Entsendung von mit Verbraucherschutzfragen vertrauten Personen in die Verwaltungsräte ins Brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG) aufgenommen werden. Und die Landesaufsicht muss die Einhaltung solcher Vorschriften verpflichtend überwachen.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.