Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur digitalen Vorsorge" am 12. Dezember um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vorsicht bei der Geldanlage

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor nicht registrierten Anbietern

In Zeiten steigender Zinsen sind Anlagen in Festgeld wieder nachgefragt. Das ruft auch unseriöse Anbieter oder gar Betrüger auf den Plan. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: „Prüfen Sie Angebote gut, bevor Sie investieren.“

Off

Zwei Fälle aus den letzten Monaten zeigen, dass Verbraucher:innen Geldanlage-Angebote gut prüfen und im Zweifelsfall die Verbraucherzentrale hinzuziehen sollten.

„Wir haben Verbraucher-Anfragen zu den angeblichen Festgeld-Anbietern ‚Bel-Finanz' aus Belgien sowie ‚Swiss Investment Solution' aus der Schweiz erhalten. Auf Nachfrage bei den Bankenaufsichten der entsprechenden Staaten wurde unser Verdacht bestätigt, dass es sich nicht um registrierte Unternehmen handelt“, berichtet VZB-Finanzexperte Erk Schaarschmidt. Durch die Prüfung der Verbraucherzentrale – und zwar vor der Investition – konnten den Nachfragenden so Verluste von mehreren Zehntausend Euro erspart werden.

Um nicht Opfer von Betrugsversuchen zu werden, rät die VZB Verbraucher:innen, Geldanlage-Angebote gut zu prüfen, bevor sie investieren. Besondere Vorsicht ist bei hohen Zinsversprechungen sowie Zahlungen ins Ausland geboten. „Wer ein Angebot erhält, sollte zunächst einmal checken, wer dahintersteckt“, so Schaarschmidt. Dazu sollten Verbraucher:innen unter anderem das Impressum des Anbieters prüfen – ist es vollständig, enthält es eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse? Eine Internet-Recherche hilft herauszufinden, ob bereits schlechte Erfahrungen oder Warnungen zu dem Anbieter kursieren. Eine Überweisung ins Ausland kann auch ein Indiz für ein betrügerisches Angebot sein. Weitere Prüfungspunkte finden Anleger:innen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale.

Wer in sicheres Festgeld oder Tagesgeld investieren möchte, kann sich einen ersten Überblick beispielsweise bei der Stiftung Warentest verschaffen. Wer Fragen zur persönlichen Anlagestrategie hat oder ein konkretes Angebot vor der Einzahlung prüfen lassen möchte, kann sich gerne bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.