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Zum Weltfahrradtag: Schutz vor Diebstahl

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Polizei informieren über Versicherungsschutz und Diebstahlprävention

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2026 lohnt sich ein genauer Blick auf die Absicherung des eigenen Drahtesels. Fahrräder sind zwar oft über die Hausratversicherung abgesichert, allerdings oft nur bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen. Unabhängig davon bleibt die beste Vorsorge ein gutes Schloss, richtiges Anschließen an festen Gegenständen sowie eine Codierung. Worauf Verbraucher:innen genau achten sollten, erklären die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Polizei des Landes Brandenburg.

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Versicherung
Häufig, aber nicht immer, sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert. Dies gilt für klassische Fahrräder und für kleine Elektrofahrräder mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt. Allerdings greift die Basisversicherung nur bei Einbruchdiebstahl, beispielsweise aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage. Wird das Fahrrad dagegen außerhalb verschlossener Räume entwendet, besteht bei einer Hausratversicherung meist kein Schutz. „Einen solchen Diebstahl können Verbraucher:innen entweder gegen einen Mehrbeitrag in die Hausratsversicherung aufnehmen oder über eine spezielle Fahrradversicherung absichern“, erklärt Erk Schaarschmidt, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein solcher Versicherungsschutz ist allerdings nicht günstig und lohnt sich daher nur bei teuren Fahrrädern. Zudem unterscheiden sich die angebotenen Versicherungen stark in den Leistungen und Kosten, weswegen Verbraucher:innen die Policen genau miteinander vergleichen sollten.

Fahrraddiebstahl
Ein wirksamer Schutz vor Diebstahl beginnt laut der Polizei Brandenburg mit einem hochwertigen Schloss, beispielsweise einem Bügel- oder Faltschloss. Zudem ist es wichtig, dass Fahrrad immer korrekt anzuschließen. Idealerweise sollten Besitzer:innen sowohl Rahmen als auch Räder an festen Gegenständen wie Zäunen, Bäumen oder Geländern sichern, um ein Wegtragen zu verhindern. Ein weitere Schutz ist die Codierung des eigenen Fahrrads. Codierte Fahrräder sind für Diebe allein schon deshalb unattraktiv, weil die offiziell registrierte Nummer Rückschlüsse auf die Eigentumsverhältnisse zulässt. Fahrrad-Codierungen bieten Polizei, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und auch viele Fahrradläden an. Termine für Fahrradcodierungen durch die Polizei sind unter www.polizei.brandenburg.de /Aktuelles /Termine zu finden.  

Auch ein Fahrradpass dient dem Nachweis über den Besitz eines Fahrrads und kann im Falle eines Diebstahls zur Rückverfolgung dienen. Im Fahrradpass sind detaillierte Informationen über das Rad enthalten, beispielsweise Modell, Seriennummer und weitere individuelle Merkmale.  

Wie kann ich mich vorbereiten und was ist bei Diebstählen wichtig?
Polizei und Verbraucherzentrale empfehlen, den Kaufbeleg für das eigene Fahrrad sowie weiteres Zubehör, wie beispielsweise Schloss, Satteltaschen oder Lenkhörnchen, gut aufzubewahren. Zudem sind Unterlagen über den Hersteller, die Marke, die Rahmennummer und die Codierung hilfreich. Mit diesen Belegen können Verbraucher:innen gegenüber der Versicherung, aber auch der Polizei, im Schadenfall das Eigentum an dem Fahrrad und die Höhe des Schadens nachweisen. Ist das Fahrrad gestohlen worden, sollten Betroffene dies umgehend bei der Polizei melden. In Brandenburg ist dies unkompliziert über die Onlinewache oder auf jeder Polizeidienststelle möglich. Im Anschluss sollten Betroffene der Versicherung den Diebstahl mitteilen. Taucht das Fahrrad innerhalb der nächsten drei Wochen nicht wieder auf, ist es wichtig auch dies der Versicherung mitzuteilen.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.