Kostenloses Online-Seminar „Hitzeschutz - kühler wohnen, aber wie?" am 23. Juni um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Lebensmittel im Sommer richtig lagern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps, um Schimmel zu vermeiden

Bei hohen Temperaturen und feuchter Luft vermehren sich Schimmelpilze besonders schnell auf frischen Lebensmitteln. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, wie Verbraucher:innen mit der richtigen Lagerung das Schimmelrisiko deutlich senken und zugleich Lebensmittelverschwendung vermeiden. 

Off

Obst, Gemüse und Brot richtig lagern
Schimmelpilze wachsen besonders gut in feuchten und weichen Lebensmitteln, da diese einen hohen Wassergehalt haben. Viele frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Brot sind deswegen anfällig. Besonders in geschlossenen Behältern oder Plastikverpackungen kann sich leicht Feuchtigkeit ansammeln, die bei Wärme das Schimmelwachstum begünstigt. „Beispielsweise Brokkoli oder Speisepilze sollten Verbraucher:innen deswegen aus der Plastikverpackung nehmen und Brot nicht in Kunststofftüten, sondern in gut durchlüfteten oder feuchtigkeitsregulierenden Brotkästen aufbewahren“ empfiehlt Tanja Schirmer, Ernährungsexpertin bei der VZB.

 
Kühlschrank: Nicht für alles geeignet
Brot wird im Kühlschrank schneller trocken und verliert an Geschmack, weil die Kälte ihm Feuchtigkeit entzieht. Das Gemüsefach im Kühlschrank ist dagegen der ideale Lagerort für viele Obst- und Gemüsesorten wie Beeren oder Salat. „Tropische Früchte wie Bananen oder Mangos sowie Tomaten, Gurken oder Zucchini gehören dagegen nicht in den Kühlschrank“, so Schirmer. Diese Sorten lagern besser bei kühler, trockener Umgebung zwischen 12 bis 16 Grad. „Wer platzbedingt Schwierigkeiten im Kühlschrank oder Haushalt mit einer sachgemäßen Lagerung hat, sollte frische Lebensmittel besser in kleineren Mengen sowie nur nach Bedarf einkaufen und zeitnah verbrauchen“, sagt Schirmer. Das schützt vor Schimmel und hilft zugleich, weniger Lebensmittel unnötig wegzuwerfen. 


Schimmlige Lebensmittel meistens nicht zu retten
Wer Schimmel entdeckt, sollte nicht nur die befallene Stelle entfernen. Auch wenn nur einzelne Stücke oder Stellen befallen sind, sollten Verbraucher:innen vorsichtshalber die ganze Packung entsorgen. „Gerade bei Produkten wie Erdbeeren, Konfitüren oder geschnittenem Brot kann sich der Schimmel schnell ausbreiten, ohne dass er sichtbar ist“, sagt Schirmer. Selbst Kochen oder Backen hilft nicht, da Schimmelpilzgifte hohe Temperaturen überstehen. Einige wenige Ausnahmen gelten für Lebensmittel mit sehr geringem Wassergehalt. Hartkäse ohne Rinde oder luftgetrocknete Wurst wie Salami können bei geringem Befall weiterverwendet werden, wenn die betroffene Stelle großzügig entfernt wird. „Wer im Alltag unsicher ist, fährt aber mit der Entscheidung für den Müll in der Regel besser als mit einem gesundheitlichen Risiko“, erläutert Schirmer.


Mehr Tipps zur Haltbarkeit und richtigen Lagerung von Lebensmittel hat die VZB hier zusammengetragen. 

Ihre Fragen ans Forum Lebensmittel 
Haben Sie alltägliche Fragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen? Dann stellen Sie sie unter www.lebensmittel-forum.de, die Verbraucherzentralen beantworten alle Fragen kostenlos im bundesweiten Lebensmittel-Forum.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.